Apple vs. Samsung – Heute Entscheidung im Geschmacksmuster-Streit (Update 4)

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Heute fällt im Düsseldorfer Landgericht die Entscheidung im Geschmacksmuster-Streit in Sachen Apple vs. Samsung. Apple versucht in dieser Verhandlung das Verkaufsverbot des Galaxy Tab 10.1 und auch des neuen Galaxy Tab 7.7 in Deutschland zu erwirken bzw. zu festigen. Bisheriger Erfolg zu Gunsten Apple war das verschwinden des Galaxy Tab 7.7 von der Präsentationsfläche auf der IFA.

Die Verhandlung in Düsseldorf war schon sehr interessant und wurde teilweise im Netz live in Auszügen von Allaboutsamsung getwittert. Sobald es weitere Infos gibt, werden wir den Beitrag hier entsprechend aktualisieren, es lohnt sich sicher auch die Pressemitteilungen des Gerichts im Auge zu behalten. Wie wird das Urteil wohl lauten? Was meint ihr?

Update

Das Gericht hält das Verkaufsverbot aufrecht, was heiß: Kein Galaxy Tab 10.1 für Deutschland bis auf Weiteres. Im Falle einer Missachtung werden 250.000 Euro fällig. Das Gericht erachtet das Geschmacksmuster für gültig und weißt darauf hin, dass andere Hersteller es auch schaffen, eine andere Bauform zu nutzen. Dieses Urteil gilt nicht für das von der IFA gekickte Galaxy Tab 7.7.

Update 2

Um hier keine falschen Informationen zu verteilen: Es wurde heute über den Widerspruch der Firma Samsung gegen die von der Firma Apple erwirkte einstweilige Verfügung vom 09.08.2011 entschieden, was nicht mit einem Urteil hinsichtlich der Feststellung einer Geschmacksmuster-Rechtsverletzung gleichzusetzen ist.

Im Klartext: Da eine einstweilige Verfügung nur vorläufiger Rechtsschutz ist, wird es noch eine Hauptverhandlung mit endgültigem Urteil geben. Durch das jetzige Ablehnen des Widerspruchs ist es aber wahrscheinlich, dass ein Urteil dann ebenfalls so ausgeht.

Update 3

Die offizielle Pressemitteilung vom Landgericht Düsseldorf ist nun verfügbar.

Update 4

Samsung hat in einer Stellungnahme dazu angekündigt, in Berufung zu gehen und weiterhin weltweit alle juristischen Mittel gegen Apple auszuschöpfen. Vom aktuellen Urteil sei man enttäuscht, da es die Auswahl an Tablets für deutsche Kunden einschränke. (via)


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