Blitzer-Apps: Oberlandesgericht bestätigt Bußgeld

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Sind Smartphones mit Blitzer-Apps für die Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen bestimmte technische Geräte? Darüber sind sich Juristen in der Vergangenheit immer uneins gewesen.

Mal wieder musste sich die Justiz mit Blitzer-Apps beschäftigen. Diesmal war der Senat für Bußgeldsachen am Oberlandesgericht Rostock an der Reihe und hatte über eine Beschwerde eines Autofahrers zu entschieden, der solch eine App nutzte und deswegen ein Bußgeld zahlen sollte. Kurz: Der Autofahrer muss die 75 Euro Bußgeld zahlen.

In Rostock entschied man dabei ähnlich, wie 2015 am Oberlandesgericht Celle. Damals rief die Entscheidung bereits Kritik hervor. Wie gesagt, Juristen scheinen sich uneins bei diesem Thema und es gibt Argumente und Sichtweisen für beide Seiten, die irgendwie logisch erscheinen.

Die Begründung ist in beiden Fällen meines Erachtens dennoch nachvollziehbar. Schauen wir kurz in die Straßenverkehrs-Ordnung. Dort heißt es unter § 23 (1b) 1:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.

Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

Der Autofahrer versuchte auch diesmal wieder darauf hinaus zu wollen, dass ein Smartphone mit Blitzer-App kein „Radarwarn- oder Laserstörgerät“ ist. Das Gericht sagte aber: Darum geht es gar nicht, den der zweite Absatz beinhaltet das Wort „insbesondere“, was für eine beispielhafte Erwähnung steht.

Man muss nach Ansicht des Gerichts also nur schauen, ob eine Blitzer-App auf einem Smartphone „ein technisches Gerät“ ist, welches „dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen“. Und nach Ansicht des Gerichts ist es das. Den kompletten Beschluss vom Februar könnt ihr hier einsehen.

Nun sei natürlich wie üblich erwähnt, dass ein anderes Gericht das wieder etwas anders sehen könnte. Die Urteile der Vergangenheit sprechen aber tendenziell eher dafür, dass dies nicht der Fall sein wird.

Übrigens: Wenn der Beifahrer solch eine App auf seinem Smartphone nutzt und dem Fahrer von eventuellen Blitzern erzählt, braucht sich der Fahrer eher wenig Gedanken zu machen. ;-)


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