Keine Roaminggebühren mehr in der EU: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Tarife

Ab dem heutigen Donnerstag, den 15. Juni 2017 entfallen für Reisende in der EU die Roaminggebühren. Das gilt für viele Tarifbestandteile, aber nicht alle.

Mit dem Roaming zu Inlandspreisen ist von nun an die Mobilkommunikation (Anrufe, SMS und Datendienste) aus einem anderen EU-Land durch den Vertrag abgedeckt, der im Inland abgeschlossen wurde. Generell lässt sich sagen: Die Minuten, SMS und Gigabytes an Daten, die im EU-Ausland verbraucht werden, werden nach dem nationalen Tarif berechnet oder von dem nationalen Guthaben abgezogen, ebenso wie im Heimatland.

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Auch internationale Anrufe auf Reisen fallen unter die neue Verordnung, d.h. wenn Reisende in Frankreich Urlaub machen und dort beispielsweise ihr Hotel anrufen, fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Die Europäische Kommission hat Antworten auf einige der häufig gestellten Fragen zum Wegfall der Roaminggebühren zusammengestellt, auf die wir nachfolgend einen Blick werfen.

Wo gelten die neuen Roamingregeln?

Die neuen Roamingregeln gelten in allen 28 Ländern der EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich (noch?) und Zypern.

In den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen) wird Roaming zu Inlandspreisen kurz nach dem 15. Juni eingeführt.

Für wen gelten die neuen Roamingregeln?

Die neuen Roamingregeln gelten für alle Bürger in der EU dann, wenn die Nutzer mehr Zeit zu Hause verbringen als im Ausland oder Ihr Handy mehr zu Hause nutzen als im Ausland. Dann steht ihnen bei allen Reisen innerhalb der EU Roaming zu Inlandspreisen zur Verfügung. Dies wird als „angemessene Nutzung“ der Roamingdienste angesehen.

Wie werden die Nutzer informiert?

Die Mobilfunknutzer müssen selbst nichts unternehmen. Ihr Anbieter wird automatisch nach dem 15. Juni 2017 für das EU-Ausland keine weiteren Roamingaufschläge erheben. Die Anbieter sollten ihre Kunden über die Abschaffung der Roamingaufschläge und die Auswirkungen auf Ihren speziellen Tarif sowie entsprechende Anpassungen Ihres Vertrags unterrichten.

Außerdem werden die Nutzer auch weiterhin per SMS informiert, wenn sie eine EU-Grenze überschreiten und sich in den Roamingmodus begeben.

Beschränkungen für die Nutzung von Sprach-, SMS- und mobilen Datendiensten zu Inlandspreisen

Wenn der Vertrag für zu Hause unbegrenztes Telefonieren und unbegrenzten SMS-Versand vorsieht, steht dem Nutzer dasselbe auch beim Roaming in der EU zu. Wenn der Vertrag für zu Hause unbegrenzte mobile Datendienste oder sehr günstige mobile Datendienste vorsieht, kann der Anbieter eine Sicherheitsgrenze (angemessene Nutzung oder „Fair Use“) für die Nutzung von Datendiensten beim Roaming anwenden.

In solchen Fällen muss der Anbieter seine Kunden vorab über die Anwendung der Obergrenzen unterrichten und mitteilen, wenn diese Grenzen erreicht wurden. Allerdings ist diese Sicherheitsgrenze so hoch, dass der Roamingbedarf größtenteils oder sogar ganz abgedeckt ist. Darüber hinaus kann das Datenroaming gegen einen Aufschlag fortgesetzt werden (höchstens 7,70 Euro/GB Daten + MwSt, wobei dieser Betrag schrittweise bis auf 2,50 Euro/GB ab 2022 sinken wird).

Im Zweifel nochmal nachfragen

Im Zweifel bleibt festzuhalten: Wurdet ihr von eurem Provider über die neuen Regelungen informiert, solltet ihr eigentlich alle Infos zu eurem Tarif vorliegen haben. Habt ihr allerdings keine solche Info erhalten oder nutzt ihr zum Beispiel noch ein älteres EU- bzw. Auslands-Paket in eurem Tarif, solltet ihr mindestens beim Service eures Provider noch einmal gezielt nachfragen, wie das Ganze geregelt ist und eventuell euren Tarif anpassen lassen.

Weiterhin weißt die Stiftung Warentest aktuell darauf hin, dass 9 von 16 Anbietern ihre Leistungen in der EU trotz der Umstellung einschränken. Beispielsweise, indem sie Community-Verbindungen im europäischen Ausland teurer abrechnen als hierzulande.

Bild: obs/Europäische Kommission


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