Die Bundesnetzagentur erleichtert mit MiSpeL die Vermarktung von Strom aus Speichern und bidirektional ladenden E-Autos.
Die neue Festlegung hebt bisherige Grenzen zwischen gespeichertem Grünstrom und Netzstrom auf. Damit können Haushalte und Unternehmen Speicher flexibler einsetzen. Auch bidirektionale Ladepunkte werden weitgehend mit klassischen Stromspeichern gleichgestellt.
Nutzer können damit beispielsweise Strom bei niedrigen Preisen aus dem Netz beziehen und später wieder einspeisen. Gleichzeitig bleibt die EEG-Förderung für zwischengespeicherten erneuerbaren Strom erhalten.
MiSpeL bringt zwei Modelle für Stromspeicher
Die Bundesnetzagentur sieht zwei Abrechnungsmodelle vor:
- Die Abgrenzungsoption ermittelt Strommengen möglichst genau und benötigt meist zwei Zähler.
- Die Pauschaloption richtet sich an Haushalte mit Solaranlagen bis 30 kWp.
- Bei der Pauschaloption reicht grundsätzlich ein Zähler.
- Auch ungeförderte Anlagen und Anwendungen ohne eigene Stromerzeugung können MiSpeL nutzen.
Bei zurückgespeichertem Netzstrom werden Mengen saldiert. Dadurch können sich Umlagen und Netzentgelte für den vorherigen Netzbezug reduzieren. Die neuen Regeln sollen so auch dynamische Stromtarife und die preisoptimierte Direktvermarktung attraktiver machen.
Für Netz- und Messstellenbetreiber gilt eine Übergangsfrist bis Ende September 2027. Vorher ist die Anwendung mit deren Zustimmung möglich. Die Pauschaloption benötigt zudem noch die beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission.
Ich halte MiSpeL vor allem für einen wichtigen Schritt beim bidirektionalen Laden. Interessant wird nun, wie schnell Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Anbieter daraus unkomplizierte Produkte für normale Haushalte entwickeln.
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