OLG Frankfurt: Uber Pop bleibt verboten

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Der private Beförderungsdienst Uber Pop bleibt in Deutschland verboten. Während es der Taxi Deutschland-Genossenschaft vordringlich um die preisliche Konkurrenz geht, ist mit dem Verbot auch eine versicherungsrechtliche Komponente verbunden.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einer weiteren Entscheidung das Verbot des Uber-Ablegers Uber Pop bestätigt. Der Knackpunkt bei Uber Pop in Deutschland ist der private Status der Fahrer: Diese verfügen nicht über einen Personenbeförderungsschein, was bei Unfällen zu Haftungsproblemen für Fahrgast und Fahrer führen kann.

Fahrer dürfen keinen Gewinn machen

Während das Gericht in der Sache der nicht gewerblichen Fahrer eine Anstiftung zum Rechtsbruch sieht, führt es das Urteil so aus, dass es den Fahrern nicht erlaubt ist Einnahmen, die über die Betriebskosten hinaus gehen, zu erzielen. Uber kann laut dieses Urteils wegen Wettbewerbsverstoßes in Anspruch genommen werden. Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof ist noch möglich, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Verhärtete Fronten

Der klagenden Taxivermittlung Taxi Deutschland geht es hierbei in erster Linie um die Verhinderung der Gefährdung des eigenen Preismodells, ein durchaus zu hinterfragendes Motiv. Die auftretenden versicherungstechnischen Probleme sind indes nicht zu vernachlässigen. Natürlich ist eine gewisse Preisstabilität für eine seriöse Leistungserbringung notwendig, doch kann angenommen werden, dass es zwischen dem extremen Modell von Uber Pop und dem klassischen Taxi noch genügend Raum für Mittelwege gibt.

Billigtaxis gibt es in Deutschland schon recht lange. Sie florieren in Städten, die bei einer gewissen Größe über ein unzureichend ausgebautes öffentliches Verkehrsnetz und eine ausreichend große Zielgruppe mit hohem Mobilitätsanspruch verfügen. Beispiel hierfür ist das hessische Marburg: Bereits 2006 existierten hier zahlreiche Taxidienste, die für Pauschalpreise um die drei Euro alle Ziele im innerstädtischen Bereich anfuhren. Diese Fahrer waren keiner klassischen Taxizentrale angeschlossen, jedoch sehr wohl als Personenbeförderungsunternehmen registriert.


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