Samsung Galaxy Tab 10.1N: Kein Verkaufsverbot in Deutschland

Marktgeschehen

Nachdem Apple in einem Rechtsstreit mit Samsung ein Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1 durchgesetzt hatte, hat Samsung daraufhin eine überarbeitete Version für Deutschland angekündigt. Eben kam eine Mail von Samsung hier an, dass man über die heutige Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf erfreut ist, denn diese besagt, dass das Nachfolgemodell Samsung Galaxy Tab 10.1N weiterhin verkauft werden darf. Zur Begründung heißt es:

Die Kammer ist nach einer im Eilverfahren angezeigten, summarischen Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass sich das im Design geänderte „Galaxy Tab 10.1 N“ nunmehr hinreichend deutlich von Apples eingetragenem europäischen Designrecht unterscheide, das die Gestaltung eines Tablet-PCs zeigt.

Hilfsweise hat Apple auch einen Verstoß Samsungs gegen das Wettbewerbsrecht geltend gemacht, welche beim Galaxy Tab 10.1 zum Verkaufsverbot führte und auch dies wurde abgelehnt. Dem Eilverfahren wird sich noch ein Hauptsacheverfahren anschließen, denn Apple hat bereits Hauptsacheklage erhoben, mit der man die Benutzung fünf verschiedener Galaxy Tabs aus vier Geschmacksmustern und Wettbewerbsrecht angreift. Endgültig wird dies aber erst am 25. September 2012 entschieden. Die gesamte Pressemitteilung (PDF) findet ihr hier.


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