5G in Deutschland: Verpflichtung zum National Roaming wohl vom Tisch

Ein kleiner Rückschlag für United Internet (1&1) kündigt sich an. Wie ein vertrauliches Dokument der Bundesnetzagentur verrät, welches dem „Handelsblatt“ vorliegt.

In dem Bericht heißt es:

Eine Verpflichtung zum Infrastruktur-Sharing oder zu National Roaming würde einen Eingriff in die Rechte der Mobilfunknetzbetreiber darstellen.

Das würde den Aufbau eines vierten Mobilfunknetzes nahezu unmöglich machen bzw. erheblich erschweren. Dieses Vorhaben hatte United Internet für die 2G/3G/4G-Netze ins Gespräch gebracht. Die endgültige Entscheidung zu den Vorgaben der 5G-Frequenz-Versteigerung im kommenden Jahr wird für Ende September erwartet.

Die Bundesnetzagentur sei dabei grundsätzlich bereit, hohe Auflagen zu machen, solange diese wirtschaftlich zu vertreten sind. Das National Roaming fällt aber wohl nicht in diesen Bereich.

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