Bundesnetzagentur untersagt zu hohe Entgelte für Rufnummernportierung

Festnetz

Die Bundesnetzagentur hat dem Unternehmen Freikom GmbH ein Entgelt von 39,90 Euro für die Mitnahme einer Ortsnetzrufnummer untersagt und ein Entgelt von 9,61 Euro angeordnet.

Die Entscheidung wirkt unmittelbar nur gegenüber dem Unternehmen Freikom, sollte aber auch Signalwirkung für andere Provider (im Festnetz) haben. Es ist zu erwarten, dass die Portierungsgebühren daher generell sinken werden.

Das von der Bundesnetzagentur angeordnete Entgelt in Höhe von 9,61 Euro netto wurde anhand eines europäischen Preisvergleichs ermittelt. Dem Unternehmen bleibt freigestellt, für die Leistung auch ein niedrigeres oder kein Entgelt zu erheben.

Das nunmehr angeordnete Entgelt liegt deutlich unter der bislang am Markt üblichen Höchstgrenze von 29,95 Euro (inkl. Umsatzsteuer). Höhere Kosten sind von der Freikom GmbH nicht nachgewiesen worden.

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