Bundesnetzagentur zwingt Anbieter zum Internet-Ausbau

Dl Glasfaser Netzausbau

Die Bundesnetzagentur hat erstmals einen Anbieter verpflichtet, einen Haushalt in Niedersachsen mit angemessenen Internet- und Telefondiensten zu versorgen.

Dies geschah, weil die vorhandenen Telekommunikationsdienste nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprachen. Der Entscheidung lag eine Verbraucherbeschwerde über einen zu teuren Internetanschluss zugrunde, der als Unterversorgung eingestuft wurde.

Nachdem die Bundesnetzagentur alle Anbieter erfolglos aufgefordert hatte, die Mindestversorgung freiwillig sicherzustellen, leitete sie ein Verpflichtungsverfahren ein. Der ausgewählte Anbieter muss nun eine Mindestversorgung mit einem Download von mindestens 10 Megabit pro Sekunde, einem Upload von mindestens 1,7 Megabit und einer Latenz von maximal 150 Millisekunden zu einem erschwinglichen Preis gewährleisten.

Im Rahmen des seit Dezember 2021 geltenden Rechts auf Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen werden die derzeit geltenden Mindestversorgungswerte seit Juni 2022 von der Bundesnetzagentur überprüft. Derzeit werden rund 130 weitere Beschwerdeverfahren geprüft.

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