Die Bundesregierung plant eine Anhebung des für die Besteuerung von Elektro-Dienstwagen maßgeblichen Bruttolistenpreises, um die 0,25 %-Regelung für die Privatnutzung auszuweiten.
Der Betrag soll von 60.000 auf 80.000 Euro angehoben werden. Mit diesem Vorstoß, der im „Gesetz zur Stärkung von Wachstum, Investitionen und Innovationen sowie zur Steuervereinfachung und Steuergerechtigkeit“ enthalten ist (PDF), sollen die teureren Elektroautos als Dienstwagen attraktiver gemacht werden.
Nach geltendem Steuerrecht müssen Arbeitnehmer oder Selbständige ein Prozent des Bruttolistenpreises für einen Dienstwagen mit Verbrennungsmotor versteuern, wenn sie den Wagen auch privat nutzen dürfen und kein Fahrtenbuch führen. Für Elektroautos und Plug-in-Hybride gilt ein reduzierter Satz von 0,5 Prozent. Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis unter 60.000 Euro werden derzeit nur mit 0,25 Prozent besteuert.
Die geplante Änderung würde bedeuten, dass Elektro-Dienstfahrzeuge im Preisbereich von 60.001 bis 80.000 Euro zukünftig statt mit 0,5 Prozent mit nur 0,25 Prozent besteuert werden. Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sehen in dieser Regelung einen zusätzlichen Anreiz für die Anschaffung großer, schwerer und übermotorisierter Elektro-Dienstwagen.
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