Bundestagswahl 2025: Wie der DSA Manipulation im Netz verhindern soll


Die Bundesnetzagentur als Digital Services Coordinator (DSC) in Deutschland hat in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission einen Runden Tisch in Berlin organisiert.
Im Mittelpunkt standen die Pflichten und Verantwortlichkeiten sehr großer Online-Plattformen und Suchmaschinen (VLOPs/VLOSEs) nach dem Digital Services Act (DSA), insbesondere im Hinblick auf die Bundestagswahl im Februar 2025. Ziel war es, mögliche Verstöße wie die Verbreitung illegaler Inhalte oder unrechtmäßige Kontensperrungen zu diskutieren und Maßnahmen zur Risikominimierung zu erörtern.
An dem Runden Tisch nahmen Vertreterinnen und Vertreter von Google (YouTube), LinkedIn, Microsoft, Meta (Facebook, Instagram), Snapchat, TikTok und X sowie von nationalen Behörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen teil.
Digital Services Act definiert die Standards
Der Digital Services Act legt europaweit einheitliche Standards fest, um ein sicheres und berechenbares Online-Umfeld zu gewährleisten. Er verpflichtet Plattformen, systemische Risiken wie Wahlmanipulation, ausländische Einflussnahme oder Risiken für Minderjährige zu analysieren und Maßnahmen zu deren Minderung umzusetzen.
Die EU-Kommission überwacht diese Vorgaben, während die Bundesnetzagentur als DSC die Durchsetzung in Deutschland koordiniert. Sie ist zudem zentrale Anlaufstelle für Beschwerden von Nutzern und unterstützt die Arbeit durch die Zusammenarbeit mit nationalen Behörden wie dem BKA oder dem BSI.
Neben ihrer Aufsichtsfunktion zertifiziert die Bundesnetzagentur sogenannte Trusted Flagger und außergerichtliche Streitbeilegungsstellen. Die 2024 veröffentlichten „Election Guidelines“ der EU-Kommission sollen weitere Empfehlungen zum Schutz der Integrität von Wahlen geben.
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