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Deutsche Umwelthilfe verklagt (mal wieder) Amazon
Die Deutsche Umwelthilfe reicht (mal wieder) Klage gegen Amazon vor dem Landgericht München ein. Der Grund: Tests hätten ergeben, dass Amazon Verbrauchern keine ordnungsgemäße Möglichkeit zur Rückgabe ausgedienter LEDs und quecksilberhaltiger Energiesparlampen anbietet.
Weil neben Amazon auch weitere Onlinehändler, wie beispielsweise Conrad, Media Markt, Saturn, Netto Online, Redcoon oder Globus Baumarkt Verbrauchern keine ordnungsgemäßen Rückgabemöglichkeiten für derartige Lampentypen anbieten, wird die DUH gegen diese Unternehmen ebenfalls Rechtsverfahren einleiten.
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