E-Scooter: Versicherung ab 19 Euro pro Jahr möglich

Yorks Scooter S1 Elite Back

Zum 15. Juni 2019 tritt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Kraft und der Nutzung von E-Scootern steht dann nichts mehr im Weg. 

Ohne die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, die Kfz-Haftpflichtversicherung, dürfen E-Scooter allerdings nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Doch was kommt hier preislich auf die Nutzer zu?

E-Scooter Haftpflichtversicherung ab 19 Euro pro Jahr

Die HUK-Coburg informiert darüber aktuell und nennt erste Zahlen, die auch bei anderen Versicherern ähnlich aussehen dürften.

So bietet die Versicherung ab dem 17. Juni 2019 eine Kfz-Haftpflichtversicherung als auch eine Teilkaskoversicherung für E-Scooter an. Bis zu einem Alter von 23 Jahren kostet die Kfz-Haftpflichtversicherung für das Versicherungsjahr 2019/2020 (März 2019-Februar 2020) 29 Euro, ab 23 Jahren werden 19 Euro fällig.

Die Leistungen sehen eine Deckung in Höhe von 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall bzw. bei Personenschäden bis zu 15 Millionen Euro je geschädigter Person vor. Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt den E-Scooter-Fahrer vor Schadenersatzansprüchen, wenn dieser mit seinem Fahrzeug Dritte schädigt.

Teilkaskoversicherung ebenfalls möglich

Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden z.B. durch Diebstahl, Raub oder Brand mit einem Selbstbehalt in Höhe von 150 Euro. Die Teilkasko liegt preislich für Fahrer bis 23 Jahre bei 19 Euro, ab 23 Jahren bei 16 Euro.

Übrigens hat aktuell auch die LVM Versicherung die Kosten für solch eine E-Scooter-Versicherung mitgeteilt. Die Haftpflichtversicherung ist demnach bei der LVM zum Preis von 29 Euro erhältlich, die Teilkasko kostet 39 Euro.

Auch die E-Scooter-Versicherung der Bayerischen Versicherung ist nicht sehr teuer. Ab 27,48 Euro im Jahr erfüllen E-Scooter-Besitzer mit der Police die in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht.

Generell gilt: Liegt die Laufzeit unter einem Jahr, reduziert sich der Jahresbeitrag anteilig.

Versicherungsplakette am Fahrzeug

Um auf öffentlichen Straßen gefahren werden zu dürfen, müssen die E-Scooter allerdings die Voraussetzungen aus der Verordnung, zum Beispiel zwei voneinander unabhängige Bremsen, erfüllen.

Ob ein E-Scooter eine Straßenzulassung besitzt, können Käufer am Typenschild erkennen. Auf diesem Schild sind die Fahrzeugart „Elektrokleinstfahrzeug“ und die Fahrzeugidentifikationsnummer ausgewiesen. Mit dieser Nummer kann der E-Scooter versichert werden.

E-Scooter-Nutzer erhalten eine Versicherungsplakette, welche direkt auf ihr Fahrzeug geklebt wird. Dies gilt als Nachweis, dass der Scooter versichert ist. Wer seinen E-Roller nicht versichert, muss mit einem Bußgeld rechnen, falls er erwischt werden sollte.

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