Eindämmung von Ping-Anrufen: Bundesnetzagentur ordnet Preisansagen an


Die Bundesnetzagentur hat erneut angeordnet, dass in Mobilfunknetzen eine kostenlose Preisansage für 56 internationale Vorwahlen geschaltet werden muss. Damit sollen teure Rückrufe, die durch sogenannte Ping-Anrufe provoziert werden, verhindert werden.
Die Bundesnetzagentur hat im Mobilfunk u.a. für Länder aus Afrika, Osteuropa und dem pazifischen Raum eine klare Preisansage vorgeschrieben. Die Preisansage muss für den Anrufer kostenlos sein. Sie soll den Anrufer darüber aufklären, dass er gerade eine ausländische Rufnummer anruft und der Anruf für ihn ab dem Signalton mit hohen Kosten verbunden sein kann.
Die nun angeordnete Preisansage muss von den Mobilfunknetzbetreibern und Mobilfunkanbietern bis spätestens zum 1. März 2019 umgesetzt werden.
Bei Ping-Anrufen klingelt das Handy nur kurz, danach legt der Anrufer auf. Ziel der Anrufe ist es, einen kostenpflichtigen Rückruf zu provozieren. Im Display erscheint eine Nummer, die man auf den ersten Blick mit einer lokalen Vorwahl verwechseln kann. Entsprechende Anrufe können der Bundesnetzagentur gemeldet werden.
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