Smarte Weihnachtsgeschenke: Bundesnetzagentur warnt vor Spionagegeräten

Teddybaer

Smarte Weihnachtsgeschenke können es in sich haben und in Deutschland sogar verboten sein. Darauf weist die Bundesnetzagentur aktuell hin.

Die Bundesnetzagentur warnt kurz vor Weihnachten nochmal ausdrücklich vor intelligentem Spielzeug oder vernetzten Alltagsgegenständen mit „versteckter“ Kamera oder „verstecktem“ Mikrofon. Sie greifen in die Privatsphäre der Nutzer oder der Personen in der Umgebung ein. Deshalb heißen sie „Spionagegeräte“.

Verfügt etwa eine Smartwatch neben einer normalen Telefonfunktion über eine Abhörfunktion, oft bezeichnet als „voice monitoring“, „Babyphonefunktion“, „one-way conversation“, oder eine verdeckte Kamera, ist diese in Deutschland verboten.

Diese Produkte sind in Deutschland verboten, wenn sie zusätzlich Audio- oder Bilddateien an ein mobiles Endgerät weiterleiten können. Dies dient dem Schutz der Privatsphäre. Gerade in der Vorweihnachtszeit sind smarte Produkte und Spielzeuge stark nachgefragt. Wir warnen Verbraucher vor Spionagegeräten und raten, die Produktbeschreibung vor dem Kauf genau zu lesen.

– Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur

Smarte Produkte sind also in Deutschland verboten, wenn mit ihnen Gespräche einer anderen Person mitgehört oder Menschen heimlich beobachtet werden können und ein Zugriff aus der Ferne möglich ist.

Das Mikrofon bzw. die Kamera der Smartwatch kann in diesen Fällen entweder per App oder per SMS-Befehl aktiviert werden. Alle Stimmen und Geräusche im Umfeld der Uhr können dann von einem Dritten mitgehört werden. Weder der Träger der Uhr noch die Gesprächspartner des Uhrenträgers können dies erkennen.

Gleiches gilt für vernetztes Spielzeug wie beispielsweise ein ferngesteuertes Auto mit versteckter Kamera. Diese überträgt Bilder an ein Endgerät. Man sollte aber auch auf den Kauf von GPS-/GSM-Trackern verzichten, die über eine Abhörfunktion verfügen.

Besonders heimtückisch sind Produkte, die wie Alltagsgegenstände aussehen und unbemerkt Bild und Ton aufnehmen können. Dabei sind der Bundesnetzagentur in der letzten Zeit Duftspender oder Taschentuchboxen aufgefallen.

Auch Saugroboter mit Kamera betroffen

Saugroboter könnten verboten sein, wenn sie „heimlich“ Bilder bzw. Audiodateien per WLAN oder Bluetooth an das Smartphone des Besitzers übertragen können. Entscheidend ist dabei, dass die Saugroboter weder akustische noch visuelle Hinweise geben, die eine Aufnahme für einen Dritten erkennen ließe. Die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben prüft derzeit mehrere Produkte am Markt.

Im laufenden Jahr 2021 wurden über 4.600 verbotene Produkte auf Betreiben der Bundesnetzagentur auf Internet-Plattformen gelöscht (2020 waren es 2.170 verbotene Produkte). Weitere Informationen zur Thematik findet ihr bei der Bundesnetzagentur.

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