Tesla muss Preiswerbung beim Model 3 ändern

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Tesla wirbt beim Model 3 und anderen Modellen gerne mal mit „geschätzten Einsparungen“ mit Bezug auf angebliche Kraftstoffeinsparungen und zieht da von der Endsumme gerne den ein oder anderen Euro ab. Das wurde immer wieder kritisiert, da es vollkommen willkürlich und von Nutzer zu Nutzer unterschiedlich ist und es wird jetzt auch verboten.

Wie die Wettbewerbszentrale mitteilt, muss Tesla ab dem 20. März das Model 3 auf der eigenen Webseite bei den Preisen und/oder Raten mit dem normalen Verkaufspreis bewerben. Die Vorgehensweise von Tesla ist nicht nur „willkürlich, sondern auch intransparent und widerspricht damit den Grundsätzen von Preiswahrheit und Preisklarheit“ so die Wettbewerbszentrale.

Aber selbst wenn eine „Einsparung“ erzielt würde, kann unter lauterkeitsrechtlichen Aspekten ein solcher Betrag nicht von dem vom Kunden zu zahlenden Kaufpreis oder der monatlichen Rate abgezogen werden, weil der Kunde zum Zeitpunkt des Kaufs oder der Finanzierung den vollen genannten Preis bezahlen muss.

Der Autohersteller verstößt gegen die Regelungen der Preisangabenverordnung und gegen das Wettbewerbsrecht und solche „angeblichen Preisersparnisse sind Marketingübertreibungen zu Lasten von fair agierenden Mitbewerbern“.

Tesla hat sich außergerichtlich gegenüber der Wettbewerbszentrale verpflichtet, die Angaben auf der eigenen Webseite in den nächsten Tagen anzupassen.

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