„Slide to unlock“: Bundesgerichtshof kippt Apple-Patent

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Vor dem höchsten deutschen Gericht musste Apple aktuell eine Schlappe einstecken, denn der Bundesgerichtshof hat das Patent auf die Wischgeste „Slide to unlock“ gekippt.

Das Gericht erkläre das Patent für nichtig, damit verliert Apple dieses zumindest in Deutschland. Begründet wurde die Entscheidung relativ einfach. So sagt das Gericht, dass das Patent nicht auf einer „erfinderischen Tätigkeit“ beruhe. Bereits das Bundespatentgericht hatte dies so gesehen, da Apple allerdings in Berufung gegangen war, landete das Verfahren vorm Bundesgerichtshof. Das Patent wurde bereits 2006 eingereicht, also vor der Veröffentlichung des ersten iPhones.

Das Gericht führte allerdings aus, dass das Verfahren nicht neu war. So soll das Mobiltelefon eines schwedischen Herstellers bereits nahezu alle Merkmale des Patents vorweggenommen haben. Da reicht dann auch nicht die von Apple vorgelegte grafische Anleitung für das Entsperren per Fingerbewegung auf einem vorgegebenen Pfad auf dem Display.

Das Patentgericht sah in der Nachahmung eines Schiebereglers auf dem Display ohnehin keinen technischen Fortschritt. Gegen das Patent hatten Motorola Mobility (gehört mittlerweile zu Lenovo) und Samsung geklagt, wobei Samsung seine Klage mittlerweile zurückgezogen hatte.

Quelle tagesschau

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