Telekom: Drossel-AGB ab sofort aktiv und offene Fragen

Marktgeschehen

Wie bereits angekündigt, sind ab heute dem 02. Mai 2013 die neuen AGB für die Telekom-Festnetzverträge aktiv. Diese enthalten nun eine Volumengrenze (Punkt 2.3), ab der die (V)DSL-Übertragungsgeschwindigkeit gedrosselt wird. Damit wird ein trauriger Grundstein für den DSL-Markt in Deutschland gelegt, der sowohl die Kunden in ihrer Nutzung einschränkt, als auch die Netzneutralität gefährdet. Die Übertragungsgeschwindigkeit des Internet-Zugangs wird nach erreichen der Grenze auf 384 kbit/s (Down- und Upload) begrenzt. Die Nutzung von Entertain wird nicht auf das im Tarif enthaltene Volumen angerechnet. Dies ist auch beim kürzlich vorgestellten Datenvolumen über WLAN TO GO (Kooperation mit Fon) und Sprachtelefonie über den Telekom-Anschluss der Fall.

Ab sofort sind folgende Volumina in den Festnetztarifen integriert:

  • Tarife mit Geschwindigkeiten bis zu 16 Mbit/s: 75 GB
  • Tarife mit Geschwindigkeiten bis zu 50 Mbit/s: 200 GB
  • Tarife mit Geschwindigkeiten bis zu 100 Mbit/s: 300 GB
  • Tarife mit Geschwindigkeiten bis zu 200 Mbit/s: 400 GB

Es bleiben weiterhin einige Fragen offen, zum Beispiel ist unklar, was es kosten würde, Volumen wieder aufzustocken, wenn ein Kunde sein Datenvolumen verbraucht hat. Die neuen AGB gelten nur für Neukunden, wer noch einen alten Vertrag hast ist nicht betroffen. Die Telekom plant nach eigenen Aussagen auch Bestandskunden auf neue IP-basierte Festnetzverträge umzustellen, die würden dann auch die neuen AGB vorgelegt bekommen.

Folgende Infos kann man aktuell zusammenfassen

  • Laut der Telekom wird die Drosselung in der Praxis erst ab 2016 realisiert, wer einen Vertrag mit den neuen AGB hat, hat darauf aber keinen Rechtsanspruch. Dafür bedarf es einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zum Vertrag, die das festschreibt, die Neukunden aber nicht bekommen werden. Auch die Pressestelle sichert dies nicht zu, sondern spricht von „voraussichtlich“.
  • Bestandskunden können nicht ohne Weiteres auf die neuen AGB umgestellt werden. Wer also noch eine alten Vertrag hat und von der Telekom aufgrund der Umstellung auf IP-Telefonie angeschrieben wird, muss die neuen AGB nicht akzeptieren. Die Möglichkeit der Kündigung wäre ebenso gegeben, wie die Forderung der Erfüllung der alten AGB. Im Rahmen der vertraglichen Kündigungsfrist kann auch die Telekom den Vertrag kündigen, aber nur, wenn in den AGB festgeschriebene Gründe vorliegen.
  • Kunden bei denen es technisch nicht möglich ist, mehr als 16 Mbit/s anzubieten sind dann, wenn sie bei der Telekom unter Vertrag stehen, besonders arm dran, denn hier ist generell bei 75 GB Volumengrenze Schluss. Dieser Punkt dürfte besonders viele Kunden treffen.
  • Wie erwähnt sind Preise für mehr Datenvolumen noch nicht bekannt
  • Die Telekom steht laut Infos der Welt bereits in Verhandlungen mit datenhungrigen Diensten. Ziel ist der Abschluss eines Deals, um Datenvolumen der Dienste (wie z.B. bei Telekom Entertain) nicht auf das Volumen anzurechen
  • Weitere Festnetzanbieter wollen nach aktuellem Stand nicht nachziehen, aktuelle Infos dazu werden auf dieser Webseite festgehalten

Nach Betrachtung und Beurteilung der Faktenlage kann ich persönlich eigentlich nur jedem potentiellen Telekom-Kunden davon abraten, einen Neuvertrag bei diesem Unternehmen abzuschließen und wäre ich Telekom-Bestandskunden, bleibt meiner Meinung nach nichts anderes übrig als hier zu klicken. Auch wenn die Volumengrenzen nach Aussagen der Telekom viele Kunden bisher nicht tangieren würden, ist für mich klar, wer jetzt kein Zeichen setzt, der ebnet den Weg und stärkt die Toleranz der Gesellschaft für derartige Verträge und dann, ja dann kommt solch ein Mist auch irgendwann bei anderen Anbietern.


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