Urteil: WhatsApp muss Geschäftsbedingungen übersetzen

Social

Der zu Facebook-Familie gehörende mobile Messenger WhatsApp muss seine allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ins Deutsche übersetzen. Zu diesem Schluss kommt das Berliner Kammergericht.

Die Geschäftsbedingungen den deutschen Kunden nicht in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen, sei „intransparent“ und „benachteiligend“ für deutsche Nutzer. WhatsApp wurde aus diesem Grund untersagt, die Inhalte auf der eigenen Website nur in englischer Sprache anzubieten. Sollte das Unternehmen dieser Aufforderung nicht nachkommen, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Richter folgen nun der Ansicht, der Verbraucherschützer.

Besonders die vielen Klauseln zur Datennutzung, die eine Vielzahl von Freigabeerklärungen enthält und in den 6494 Wörter starken AGB enthalten sind, ließen sich in Englisch für deutschte Nutzer kaum erfassen. Auch die fehlende direkte Kontaktmöglichkeit, die laut Telemediengesetz in Deutschland vorgeschrieben ist, monieren die Richter. WhatsApp kann laut den AGB die Vorlieben seiner Kunden ermitteln, denn das Sammeln von Metadaten ist auch mit Verschlüsselung möglich. Des Weiteren darf man den Dienst erst ab 16 Jahre nutzen, ein Umstand, der mindestens hunderttausendfach ignoriert werden dürfte.

Bereits im Jahr 2014 steckte WhatsApp gegen den Verbraucherzentrale Bundesverband eine Schlappe ein, ging allerdings in Berufung. Beim aktuellen Urteil bliebe dem Unternehmen nun nur noch eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof. Es ist erstmal unwahrscheinlich, dass man diesen Schritt gehen wird.

[quelle]via sueddeutsche[/quelle]


Fehler meldenKommentare

  1. Das DISQUS-Kommentarsystem verarbeitet personenbezogene Daten. Das System wird aus diesem Grund erst nach ausdrücklicher Einwilligung über nachfolgende Schaltfläche geladen. Es gilt die Datenschutzerklärung.

Du bist hier:
mobiFlip.de / Dienste / Social / ...