Verkaufsverbot für HTC-Smartphones in Deutschland?

Marktgeschehen

Wie unter anderem heise und die dpa aktuell berichten, will der Patentverwerter IPCom ein Verkaufsverbot für HTC-Smartphones in Deutschland durchsetzen. Bereits seit Mai 2009 liegt eine vom Oberlandesgericht Karlsruhe erlassene Einstweilige Verfügung vor, welche den Verkauf der Geräte hierzulande untersagt. Da HTC seinen Berufungsantrag  gegen diese Verfügung aktuell zurückgezogen hat, ist sie wieder aktiv. IPCom teilte mit:

IPCom will diese Verfügung nun so schnell wie möglich durchsetzen.

IPCom streitet sich nicht nur mit HTC, sondern auch Nokia steht wegen exakt dem gleichen Patent im Fokus des Patentverwerters. HTC sowohl Nokia sollen mit ihren „UMTS-Produkten“ ein Patent (EP1186189) verletzen, welches IPCom im Jahr 2007 von Bosch erworben hat. Hierbei geht es um ein „Verfahren zur Priorisierung von Nutzern in einem UMTS-Mobilfunknetz“.

Gestern nun hat HTC seinen Berufungsantrag zurückgezogen und so erlangt die Einstweilige Verfügung Gültigkeit. IPCom hat dazu gleich via Pressemeldung verlauten lassen:

Offenbar hat HTC akzeptiert, dass sie keine realistische Chance haben, diesen Fall zu gewinnen.

Die Chancen, dass man auch gegen Nokia einen Erfolg erzielen könne, schätzt IPCom sehr hoch ein. Generell wäre eine Lizenzierung des Patents natürlich möglich bzw. sogar durch die FRAND-Regelung erforderlich, welche aussagt, dass man Unternehmen Patente zu „standardrelevante Verfahren“ fair lizenzieren müsste. IPCom betonten mehrfach dies angeboten zu haben, über die Höhe der Lizenzkosten, konnte man sich aber anscheinend bisher nicht einigen.

Da IPCom gegen HTC nun ein Druckmittel hat, in dem man jederzeit die Einstweilige Verfügung vollstrecken lassen könnte, scheint eine Einigung nicht mehr weit entfernt. HTC selbst wollte sich gegenüber der Presse bisher nicht äußern.


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