AppleCare Protection Plan: Europas Verbraucherschützer mahnen Apple ab

Marktgeschehen

Apple wird ja des Öfteren für seinen guten Service und Support gelobt, wobei oftmals nicht erwähnt wird, dass viele der praktischen Leistungen nur Teil des kostenpflichtigen AppleCare Protection Plans sind. Dies und vor allem die Art wie diese Zusatzgarantie beworben wird, missfällt Verbraucherschützern in ganz Europa. Aus diesem Grund haben sich Organisationen aus Belgien, Dänemark, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Portugal, Slowenien, Spanien und Deutschland unter der Flagge der  europäischen Verbraucherorganisation BEUC zusammengeschlossen, um gegen Apple vorzugehen.

Der Knackpunkt scheint hier wirklich die Art der Werbung für diesen Dienst zu sein, denn Apple tut so, als würde man nur mit AppleCare eine umfangreiche Gewährleistung erhalten, obwohl diese in ganz Europa gesetzlich auf zwei Jahre festgelegt ist. Auf der Webseite von Apple heißt es z.B.:

Alle Hardwareprodukte werden mit einer einjährigen Hardwaregarantie ab Kaufdatum geliefert. Durch den Kauf des AppleCare Protection Plan lässt sich der Anspruch auf Service und Support verlängern.

Das lässt sich Apple natürlich gut bezahlen, denn für eine zweijährige Gewährleistung für Reparaturen eines iPads will man z.B. 79 Euro, eine dreijährige Garantie für ein Mac Book liegt bereits bei 349 Euro. Durch die Aussagen Apples könnten Verbraucher den Eindruck erhalten, dass es nach schon einem Jahr düster mit ihren Gewährleistungsansprüche ausschaut, wobei dies wie gesagt schon alleine vom Gesetzt her nicht der Fall sein dürfte.

Man hat Apple nun also erstmal gemeinsam abgemahnt und wartet bis zum 30. März 2012 auf eine Antwort des Unternehmens. Da bei Apple wohl einiges an Geld auf dem Spiel stehen würde, gehe ich mal davon aus, dass die Parteien die Sache am Ende vor Gericht klären müssen. Die Gerichte sind bei solchen Themen (zum Glück) relativ verbraucherfreundlich eingestellt.

Quelle vzbv Bild CC BY-SA 2.0 von lucamascaro

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