Bundeskabinett beschließt Gesetz zum automatisierten Fahren

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Auf deutschen Straßen soll in Zukunft automatisiertes Fahren möglich sein. Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der eine entsprechende Änderung im Straßenverkehrsgesetz vorsieht.

Zunächst einmal weist die Regierung darauf hin, dass auch beim Einsatz des Computers die letzte Verantwortung grundsätzlich beim Menschen bleibt. Automatisierte Systeme müssen jederzeit durch den Fahrer übersteuerbar sein.

Laut Gesetzentwurf dürfen künftig auch solche Fahrzeuge im Einsatz sein, die für eine bestimmte Zeit und in bestimmten Situationen die Kontrolle über das Fahrgeschehen übernehmen.

Blackbox an Bord

Die Schuldfrage bei einem Unfall soll im Zweifel über eine „Blackbox“ geklärt werden. Das Gerät zeichnet die wesentlichen Daten der Fahrt auf. Damit soll sich nach einem Unfall klären lassen, ob Technik und damit Hersteller oder der Fahrer Schuld hat. Das soll auch verhindern, dass sich ein Fahrer nicht pauschal auf das Versagen der Technik berufen kann. Die Spezifikationen für solch eine Blackbox werden aktuell erarbeitet.

Info

Automatisierungsstufen im Überblick:

  • teilautomatisiertes Fahren: Der Fahrer muss das System dauerhaft überwachen und jederzeit zur vollständigen Übernahme der Fahraufgabe bereit sein;
  • hochautomatisiertes Fahren: Der Fahrer muss das System nicht dauerhaft überwachen. Das System warnt den Fahrer aber rechtzeitig, wenn dieser eingreifen muss;
  • vollautomatisiertes Fahren: Der Fahrer muss das System nicht überwachen. Das System ist in allen Situationen in der Lage, einen „risikominimalen“ Zustand herzustellen;
  • autonomes („fahrerloses“) Fahren: Das System übernimmt das Fahrzeug vollständig vom Start bis zum Ziel; alle im Fahrzeug befindlichen Personen sind nur Passagiere.

[quelle]Quelle Bundesregierung PM[/quelle]


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