Datenschutz: Anhörungsverfahren gegen Google eingeleitet

Marktgeschehen

Wie Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit aktuell mitteilt, hat er ein Anhörungsverfahren gegen Google eingeleitet. Anlass für das Verfahren sind die seit dem 01. März 2012 durch das Unternehmen neu eingeführten Datenschutzbestimmungen. Mehrere europäische Datenschutzbehörden forderten bereits im Februar Sanktionen gegen Google, das deutsche Verfahren ist nun Teil einer durch die französische Datenschutz-aufsichtsbehörde CNIL koordinierten Aktion. Der Grund für das Verfahren ist bereits bekannt: Nach Ansicht der europäischen Datenschutzbehörden verstößt die Datenschutzerklärung Googles gegen die Verpflichtung des Unternehmens zu umfassender Transparenz bezüglich der Nutzung und des Umgangs mit den Daten der Nutzerinnen und Nutzer.

Google hat nun die Möglichkeit, bis Mitte August auf die Anhörung zu reagieren. Als Sanktion möglich wäre zum Beispiel der Erlass einer Anordnung, die darauf gerichtet ist, Google zur entsprechenden Umstellung der Verarbeitungspraxis zu verpflichten.

Johannes Caspar meint dazu:

Der Nutzer muss klar darüber informiert werden, welche Daten zu welchen Zwecken Google verarbeitet. Die derzeitige Datenschutzerklärung ermöglicht dem Unternehmen nach unserer Auffassung, aufgrund der zahlreichen vagen Formulierungen Art, Umfang und Zweck der Datenverwendung nach Belieben selbst festzulegen. Sinn der Datenschutzbestimmungen des Unternehmens muss es jedoch sein, vorab die Grenzen der Datenverarbeitung transparent und zweifelsfrei zu bestimmen. Nutzer sollten ferner selbst entscheiden können, ob und inwieweit Google die von ihnen in den diversen Diensten hinterlassenen Daten übergreifend zusammenführen und auswerten darf. Google ist jetzt aufgefordert, sich zu den Vorwürfen zu äußern.

Danke Roman und Max W.!

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