Datenschutz für Smart-TV-Nutzer: Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten verabschieden Positionspapier

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Bild: ARD

Die Datenschutzbeauftragten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben aktuell ein gemeinsames Positionspapier für den Datenschutz bei der Nutzung von Smart TV-Angeboten verabschiedet.

Darin legen sie Regeln für den Umgang mit den erfassten Daten bei der Nutzung von Smart TV-Inhalten fest und schreiben sich sozusagen selbst (freiwillig) vor, wie man mit den Daten umzugehen hat. Ziel ist es, dass erfasste Daten jederzeit zweckgebunden bleiben, zudem wird festgehalten, dass die anonyme Nutzung von Fernsehangeboten auch bei Smart-TV-Geräten gewährleistet sein muss. Das Erstellen von individuellen Profilen wäre demnach unzulässig.

Darüber hinaus legte man fest, dass Smart-TV-Geräte, HbbTV-Angebote und sonstige Web-Dienste über sicherheitstechnische Mechanismen verfügen müssen, welche die Geräte und den Datenverkehr vor dem Zugriff unbefugter Dritter schützen.

Mit diesen gemeinsam verabschiedeten Anforderungen gewinnen alle Beteiligten, also Gerätehersteller, Rundfunkanstalten und sonstige Anbieter, Klarheit, welcher datenschutzrechtliche Rahmen zu berücksichtigen ist – Horst Brendel, Datenschutzbeauftragter des Norddeutschen Rundfunks

Quelle ARD
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