Drosselung bei der Telekom: Bundeskartellamt prüft Sachlage

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Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamts, hat sich gegenüber der FAZ zum Thema DSL-Drosselung bei der Telekom geäußert. Er sieht weniger ein Problem in der Drosselung an sich, sondern weist auf wettbewerbsrechtliche Punkte hin. Die Telekom sei als Unternehmen erstmal frei in der Gestaltung ihrer Preise, das gilt natürlich auch für die Begrenzung des Volumens. Das Kartellamt ist aktuell dabei, sich ein genaues Bild der Sachlage zu verschaffen, Ermittlungen oder ein Verfahren gegen die Telekom scheint es allerdings nicht zu geben.

Ein Grundrecht auf Flatrates für schnelles Internet vermag ich nicht zu erkennen. – so Mundt

Dennoch, ähnlich wie bereits in der Bundestagspetition angemerkt, könnte Gefahr für die Netzneutralität bestehen, gerade dann, wenn die Telekom gewisse Dienste gegen Geldzahlungen bevorzugt behandelt. Mundt sagt dazu:

Wenn die Telekom Inhalteanbietern erlauben will, sich von einer Datendrosselung freizukaufen, hat dies möglicherweise Folgen für den Wettbewerb. […] So könnten erhebliche Marktzutrittsschranken entstehen, wenn kleine Anbieter nicht in der Lage sein sollten, sich eine prioritäre Behandlung zu erkaufen.


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