Glasfaser: Telekom darf Anschlüsse der Konkurrenz drosseln

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Die Bundesnetzagentur hat aktuell eine pikante Entscheidung gefällt. Die Deutsche Telekom darf die Glasfaser-Anschlüsse ihrer Konkurrenz drosseln oder gar abschalten, wenn diese alte Hausverkabelungen beeinträchtigen.

Betreibt die Telekom DSL Vectoring-Anschlüsse, kommt es durchaus vor, dass sich diese mit Glasfaserzugängen anderer Anbieter in die Quere kommen. Der Grund dafür sind die alten Kupferleitungen, die den Datenverkehr häufig noch vom Keller, wo der Glasfaseranschluss anliegt, in die Wohnungen der Nutzer befördern.

Signale auf Kupferleitungen stören sich

Die Signale auf diesen Leitungen stören sich gegenseitig, weil sie sich bei den Frequenzen überschneiden. Ist dies der Fall, darf die Telekom die Konkurrenz ausknipsen oder auf maximal bis zu 600 Megabit pro Sekunde drosseln.

Das könnte weitreichende Folgen haben, gerade, weil die Telekom vermehrt Super-Vectoring aufschaltet.

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) kritisiert diese Entscheidung der Bundesnetzagentur scharf. So heißt es:

Der Regulierer räumt mit seiner Entscheidung der Vergangenheit Vorfahrt gegenüber der Zukunft ein. […]

Anstatt zukunftssicherer Glasfaser bis in die Gebäude einen klaren Vorrang einzuräumen, wird vielmehr der Telekom ein Bestands- und Vertrauensschutz auf ihre längst abgeschriebene Kupfer-Infrastruktur gewährt.

Die Telekom ist der Ansicht, dass die Leitungen bis in die Wohnung ihr gehören, da sie ehemals ein Teil des übernommenen Fernsprechnetzes der Deutschen Bundespost waren. Die Konkurrenz vertritt den Standpunkt, dass die Endleitungen Eigentum des Hauseigentümers sind.

Bundesnetzagentur stärkt die Telekom

Die Entscheidung der Behörde liegt der „WELT“ im Wortlaut vor. Dort ist unter anderem zu lesen:

Die Bundesnetzagentur umgeht diese Diskussion mit der Feststellung, das die Verkabelung in den Häusern Bestandteil des Teilnehmeranschlusses ist. Damit darf auch nicht der Hauseigentümer entscheiden, wer die Leitungen nutzen soll. Die Behörde beruft sich dabei auf das Telekommunikationsgesetz (TKG).

Heißt unterm Strich: Das Frequenzspektrum muss für Vectoring freigemacht werden oder die Glasfaseranschlüsse der Telekom-Konkurrenten müssen abgeschaltet werden, wenn sich diese auf den Kupferleitungen gegenseitig stören.

Neue Endleitungen im Gebäude als Lösung?

Die Bundesnetzagentur verweist zudem auf die Möglichkeit eines eigenen Ausbaus durch die Telekom-Konkurrenz (siehe nachfolgendes Zitat), was der Bundesverband Glasfaseranschluss (Buglas) allerdings nicht als Lösung sieht.

Zum Zugang verpflichtet sei nicht der Eigentümer, sondern der (marktmächtige) Betreiber des Telekommunikationsnetzes, also derjenige, der die Funktionsherrschaft über das Netz besitzt. Dies ist im Falle von Endleitungen als Teil der Teilnehmeranschlussleitung die Betroffene (Telekom). […]

Den Wettbewerbern bleibt es etwa unbenommen, nach entsprechender Übereinkunft mit dem Gebäudeeigentümer eigene Endleitungen im Gebäude zu verlegen und zu nutzen.

Die alten Kupferleitungen haben dank Vectoring nicht nur die Nachfrage nach Glasfaserleitungen jahrelang klein gehalten, sondern bremsen nun im Zweifel auch noch deren Verbreitung bzw. Geschwindigkeit. Willkommen im Jahr 2019.


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