Rückgabe für Energiesparlampen: Deutsche Umwelthilfe gegen Amazon

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Die Deutsche Umwelthilfe fordert vom Onlinehändler Amazon eine Unterlassungserklärung und Einhaltung des Elektrogesetzes. Man stört sich an den magelhaften Rückgabemöglichkeiten für Energiesparlampen.

Verbraucher, die ihre ausgedienten Energiesparlampen beim Handelsunternehmen Amazon für eine ordnungsgemäße Entsorgung zurückgeben möchten, haben laut der Deutschen Umwelthilfe keine gesetzeskonforme Möglichkeit. Nach Einschätzung der Umwelthilfe verstößt Amazon damit gegen das Elektrogesetz.

Der Grund leuchtet ein. Amazon nimmt die Energiesparlampen zwar zurück, will dies aber auf dem Postweg erledigen. Doch die Post gibt an, solche Energiesparlampen gar nicht zu transportierten.

Seit dem 24. Juli 2016 sind Händler mit einer Verkaufs- oder Lagerfläche von mehr als 400 Quadratmetern für Elektrogeräte zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Das gilt auch für quecksilberhaltige Energiesparlampen. Zu deren Rückgabe bietet Amazon Verbrauchern den kostenlosen Paketversand über das Rücknahmesystem Electroreturn der Deutschen Post an.

Auf Nachfrage der DUH teilte die Deutsche Post jedoch mit, dass der Paketversand von Altlampen, wegen der Bruchgefahr und einer möglichen Freisetzung des giftigen Quecksilbers, ausgeschlossen ist.

Als klageberechtigte Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation hat man daher ein Rechtsverfahren gegen den Handelskonzern eingeleitet und diesen am 5. Februar 2018 aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Amazon in Zukunft Verbrauchern eine gesetzeskonforme Rückgabe ausgedienter Energiesparlampen gewährt.

Falls die  Deutsche Umwelthilfe damit Erfolg hat, wäre für die Zukunft eventuell eine Lösung über lokale Partnerunternehmen möglich. So kooperiert Amazon bereits mit Aral für eine Pfandrückgabe oder mit A.T.U für eine Altölentsorgung.

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