DE-Alert: Technische Richtlinie für Cell-Broadcast-Warnkanal sollte ergänzt werden
Die Bundesnetzagentur hat heute einen Entwurf zur Ergänzung der technischen Richtlinie „DE-Alert“ zur Konsultation gestellt.
Im Rahmen der Umsetzung der TR DE-Alert hat sich herausgestellt, dass die technische Richtlinie geringfügig ergänzt werden sollte, damit Warnmeldungen von möglichst vielen auch älteren Endgeräten empfangen werden können und insbesondere auch in Gebieten mit zwischen den Netzbetreibern geteilter Infrastruktur die Alarmierung auf den Endgeräten sichergestellt ist.
Im Dezember 2021 wurden mit dem neuen Telekommunikationsgesetz und der Mobilfunk-Warn-Verordnung die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung von „Cell Broadcast“ geschaffen. Die Bundesnetzagentur hat die technische Richtlinie bereits im Februar 2022 veröffentlicht und stellt nun einen geringfügig ergänzten Entwurf zur Diskussion.
Der zur Anhörung gestellte Entwurf sowie weitere Informationen zum Verfahren sind auf der Webseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
Die Bundesnetzagentur setzt sich dafür ein, dass der Cell-Broadcast-basierte Warnkanal DE-Alert spätestens im Februar 2023 verlässlich einsatzbereit ist. Warnmeldungen sollen störungsfrei und verlässlich an möglichst viele Endgeräte, auch in Gebieten mit geteilter Infrastruktur, übermittelt werden können. Wir unterbreiten hierzu konkrete Vorschläge und stellen diese zur Diskussion mit den Beteiligten.
– Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur
Bund, Länder und Kommunen wollen noch in diesem Jahr alle Warnsysteme für Krisen- und Katastrophenfälle testen. Ende Februar 2023 soll Cell Broadcast den „Wirkbetrieb“ aufnehmen und die bisherigen Warnmittel wie die Warn-App NINA, Radio, Fernsehen oder digitale Werbetafeln ergänzen.
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