Einigung bei Urheberabgaben für USB-Sticks und Speicherkarten

Usb Speicher Stick Sd Karte

Der Branchenverband Bitkom hat sich mit den Verwertungsgesellschaften auf die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für USB-Sticks und Speicherkarten geeinigt. Dies gab man aktuell per Pressemeldung bekannt.

Hersteller und Importeure zahlen für diese Produkte ab dem Jahr 2020 einen Betrag von 0,30 Euro. Für den Zeitraum davor beträgt der Abgabensatz für USB-Sticks und Speicherkarten mit einer Speicherkapazität bis einschließlich 8 GB 0,14 Euro.

Bitkom-Mitglieder, die dem Gesamtvertrag bis Ende Juli 2019 beitreten, zahlen rückwirkend ab dem 1. Juli 2012 reduzierte Sätze. Ursprünglich hatten die Verwertungsgesellschaften eine Abgabe von bis zu 1,95 Euro je Speicherkarte und 1,56 Euro je USB-Stick gefordert.

Pauschalabgaben sind Pflicht

Mit den urheberrechtlichen Abgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik, Film, Foto oder Text für den privaten Gebrauch abgegolten werden. Die Pauschalabgaben werden auf Geräte wie Computer, Smartphones, Kopierer, Drucker etc. sowie auf Speichermedien wie USB-Sticks und CD-Rohlinge fällig.

Hersteller und Importeure sind verpflichtet, die Abgaben einzupreisen und damit Verbrauchern indirekt das private Kopieren in Rechnung zu stellen. Für die Erhebung und Ausschüttung an die Urheber sind Verwertungsgesellschaften wie die GEMA oder VG Wort zuständig.

Mehr dazu


Fehler meldenKommentare

  1. Das DISQUS-Kommentarsystem verarbeitet personenbezogene Daten. Das System wird aus diesem Grund erst nach ausdrücklicher Einwilligung über nachfolgende Schaltfläche geladen. Es gilt die Datenschutzerklärung.

Du bist hier:
mobiFlip.de / ...