Einlagensicherung: Private Banken verabschieden umfassende Reform

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Mit einer umfassenden Reform stellen die privaten Banken die Einlagensicherung grundlegend neu auf. Für die Millionäre unter euch sind das nicht die besten Nachrichten.

Der Bundesverband deutscher Banken gibt an: Für 98 Prozent der privaten Sparer ändert sich in der Praxis nichts – ihre Einlagen sind weiterhin „in voller Höhe“ geschützt. Daran merkt man schon, dass man vor allem an den Obergrenzen der Einlagensicherung schraubt.

Die Einlagensicherung der privaten Banken hat in den vergangenen Jahren mehrfach Kunden vor Verlusten geschützt. Ein wesentlicher Teil der ausgezahlten Gelder floss dabei jedoch nicht an private Sparer, sondern an professionelle Einleger. Der letzte prominente Fall war die Pleite der Greensill Bank.

Die Reform umfasst folgende wesentliche Elemente:

Die Reform soll erst nach einer Übergangsphase von acht Jahren voll wirksam. Einleger und Verbandsmitglieder sollen damit ausreichend Zeit erhalten, um sich auf die Änderungen einzustellen.

Unabhängig davon besteht natürlich weiterhin die gesetzliche Einlagensicherung. Der gesetzliche Entschädigungsanspruch für Einlagen beträgt grundsätzlich maximal 100.000 Euro. Diese Sicherungsgrenze gilt pro Kunde und Bank.

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