Einweg-Plastik wird ab 2021 verboten

Muell Tonne Abfall

Wie das Bundeskabinett heute beschlossen hat, sollen Einweg-Plastik und Einweg-Behälter aus Styropor ab dem nächsten Jahr verboten werden.

Zu den Einweg-Kunststoffprodukten, die künftig nicht mehr verkauft werden dürfen, zählen Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff sowie To-go-Getränkebecher, Fast-Food-Verpackungen und Wegwerf-Essenbehälter aus expandiertem Polystyrol (bekannt als Styropor).

Mit der Verordnung werden herkömmliche Einwegprodukte aus Kunststoff verboten, die aus fossilen Rohstoffen wie Rohöl hergestellt werden. Auch „kompostierbare“ Verpackungen haben zukünftig keine Chance mehr und werden verboten. Dazu heißt es:

Der Begriff „kompostierbare“ Kunststoffverpackungen führt in die Irre, da nach dem biologischen Abbau praktisch kein Kompost übrigbleibt, der verwertet werden könnte. Solche Kunststoffe werden im industriellen Kompostierungsprozess praktisch nur zu CO2 und Wasser umgesetzt, welche nicht weiter nutzbar sind.

Die Kompostierung funktioniert nur unter optimalen verfahrenstechnischen Bedingungen, zum Beispiel in großtechnischen Kompostierungsanlagen, aber auch dort vielfach nicht vollständig.

Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass Kunststoffreste mit dem Bioabfall-Kompost in die Umwelt gelangen. Im eigenen Gartenkompost etwa bauen sich solche Kunststoffe noch schlechter oder gar nicht ab. Das Attribut „biologisch abbaubar“ sei demnach irreführend.

Einwegprodukte aus Kunststoff werden nicht nur in Deutschland verboten. Ab dem 3. Juli 2021 ist die Herstellung von Einwegplastik EU-weit nicht mehr erlaubt.

Rührstäbchen, Teller oder Besteck aus Holz, aus Papier oder anderen Naturmaterialien bleiben natürlich weiterhin erlaubt. Die Bundesregierung legt die Verordnung nun dem Bundestag und dem Bundesrat vor. Erst danach kann sie in Kraft treten.

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