Elektroautos: Das Fahren mit Ton kommt

Elektro Laden Auto

Im nächsten Jahr kommt das Fahren mit Ton für Elektroautos. Was erstmal etwas ulkig klingt, soll der Sicherheit dienen und wird von einer EU-Verordnung geregelt.

Die Verbrauchzentrale NRW hat fein säuberlich aufgelistet, was sich im Jahr 2019 alles ändern wird. Mit dabei ist u.a. das Thema Fahren mit Ton. Ab nächstem Jahr müssen Elektroautos nämlich Fahrgeräusche von sich geben, die – kein Witz – Motorgeräusche imitieren sollen. So heißt es:

Nach der EU-Verordnung 540/2014 muss in neuen Typen von Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeugen ein akustisches Warnsignal (Acoustic Vehicle Alerting System, kurz AVAS) eingebaut sein. So soll die Sicherheit von Fußgängern, Sehbehinderten und Radfahrern erhöht werden.

Das AVAS muss bis zu einem Tempo von 20 km/h und beim Rückwärtsfahren automatisch ertönen und einen Dauerschall erzeugen. Beim Neustart des Fahrzeugs muss das AVAS automatisch aktiviert sein. Hersteller können selbst entscheiden, welcher Ton bei ihrem Fahrzeug die „Fahrmusik“ macht, allerdings muss das Warnsignal das gewohnte Motorengeräusch eines Benzin- oder Dieselmotors imitieren.

Mitte 2021 wird die Ausstattung mit dem Warnsignal für alle neuen Hybrid- und Elektrofahrzeuge Pflicht.

Ab 2019 muss der AVAS-Klang also den Klang eines typenähnlichen Verbrenner-Motors ähneln. Weiterhin soll der Klang die Fahrzeugaktionen, -anfahren, stoppen- beschleunigen, verdeutlichen.

Weitere Themen
Hinterlasse deine Meinung
Kommentare aufrufen
Die mobile Version verlassen