Instant Payments: Die EU will Echtzeitüberweisungen zum Standard machen

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Bild: unsplash

Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten haben eine vorläufige Einigung über die Instant-Payment-Verordnung erzielt, die Echtzeitüberweisungen innerhalb der EU zum Standard machen soll.

Die Einigung sieht vor, dass Geldtransfers innerhalb der EU auch außerhalb der Geschäftszeiten und über Ländergrenzen hinweg in kürzester Zeit abgewickelt werden können. Der Überweisungsbetrag muss dem Empfänger spätestens zehn Sekunden nach Freigabe der Zahlung gutgeschrieben werden.

Die neue Regelung gilt auch für EU-Staaten, die den Euro nicht eingeführt haben. Zahlungsdienstleister, insbesondere Banken und Sparkassen, müssen Echtzeitüberweisungen anbieten, ohne höhere Gebühren als für herkömmliche Überweisungen zu verlangen. So heißt es:

Nach den vorläufig vereinbarten Regeln müssen Zahlungsdienstleister wie Banken, die Standardüberweisungen in Euro anbieten, auch den Dienst des Versendens und Empfangens von Sofortzahlungen in Euro anbieten. Die dabei gegebenenfalls anfallenden Gebühren dürfen nicht höher sein als die Gebühren für Standardüberweisungen.

Die Verordnung orientiert sich weitgehend an einem gemeinsamen Standard im SEPA ab 2017, der Echtzeitüberweisungen innerhalb von zehn Sekunden ermöglicht. Bisher war dieser aber nicht verpflichtend und hat sich aus diesem Grund und aufgrund der Bepreisung durch die Banken im Alltag kaum durchgesetzt.

IBAN und Name sollen abgeglichen werden

Doch es soll auch neue Pflichten für die Dienstleister geben. Diese müssen bei jeder Überweisung die IBAN-Kontonummer mit dem Namen des Empfängers abgleichen, um Fehlüberweisungen zu vermeiden. Außerdem müssen sie mindestens einmal täglich überprüfen, ob ihre Kunden auf Sanktionslisten der EU stehen.

Für „Fintechs“ besonders interessant: Nichtbanken, die Zahlungsdienste anbieten, erhalten künftig direkten Zugang zur Zahlungsinfrastruktur des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA).

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