Thermomix: Neues Modell kein Rückgabegrund
Nachdem Vorwerk den Thermomix TM6 vorgestellt hatte, waren Kunden des TM5 über die Ankündigung verärgert. Das ging sogar so weit, dass der Fall vor Gericht landete.
Nun wurde in zweiter Instanz vom Landgericht Wuppertal klargestellt, was sich jeder mit gesundem Menschenverstand bereits gedacht hat: Ein neues Modell ist kein Rückgabegrund. Das sah bereits das Wuppertaler Amtsgericht so und wies die Forderung nach einer Rückabwicklung des Kaufvertrages ab.
Ein Unternehmen bzw. Händler muss nur dann über neue Produktmodelle informieren, wenn ein Kunde aktiv danach fragt – und nicht von sich aus. Der Hausgerätehersteller habe zudem ein berechtigtes Interesse daran gehabt, das aktuelle Modell noch zu verkaufen.
Vorwerk startete nach der Nutzerkritik zur Einführung des Thermomix TM6 ein freiwilliges Wechselangebot, bei dem Käufer eines TM5 einen Rabatt erhalten konnten.
-->
Kommentarbereich jetzt laden