Urteil: Abschleppen von Verbrennern auf Elektro-Ladeparkplätzen ist rechtens

Vw Id5 Gtx Laden Elektro

Ein Gerichtsurteil in Düsseldorf hat die Regeln für die Nutzung von E-Ladeparkplätzen gefestigt und konkretisiert.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden (AZ 14 K 7479/22), dass Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor auch ohne konkrete Verkehrsbehinderung von Elektro-Ladeparkplätzen abgeschleppt werden dürfen.

In dem verhandelten Fall hatte ein Motorradfahrer sein nicht elektrisch betriebenes Motorrad auf einem als Ladeparkplatz für Elektrofahrzeuge ausgewiesenen Platz abgestellt. Ein Abschleppdienst bewegte das Motorrad auf den Bürgersteig, und der Fahrer wurde mit den Kosten für das Abschleppen konfrontiert. Er entschied sich jedoch, die Kosten nicht zu zahlen, und erhob Klage.

Der Kläger argumentierte, sein Motorrad habe den Platz nicht blockiert und hätte von dem städtischen Mitarbeiter problemlos entfernt werden können. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied jedoch zugunsten des Ordnungsamtes und erklärte die Abschleppmaßnahme für rechtmäßig.

Das Gericht betonte, dass es nicht darauf ankomme, ob eine konkrete Verkehrsbehinderung vorliege, sondern dass die Fahrer von Elektrofahrzeugen darauf vertrauen dürften, dass die für sie reservierten Parkplätze uneingeschränkt zur Verfügung stünden. Diese Gerichtsentscheidung stellt also klar, dass Elektroladeparkplätze effektiv geschützt werden sollen.

[…] Von einer derartigen Funktionsbeeinträchtigung ist beim Abstellen eines Fahrzeuges mit Verbrennermotor im Bereich einer Ladestation für Elektrofahrzeuge regelmäßig auszugehen, sodass es keiner Überprüfung bedarf, ob der Kläger durch das verbotswidrige Abstellen konkret ein bevorrechtigtes Elektrofahrzeug am Parken und Laden gehindert hat. Die parkbevorrechtigten Benutzerkreise sollen nach der gesetzgeberischen Wertung darauf vertrauen dürfen, dass der gekennzeichnete Parkraum ihnen unbedingt zur Verfügung steht. Den Verkehrsordnungsbehörden kann nicht die Pflicht auferlegt werden, den Bedarf an freizuhaltenden Parkplätzen fortlaufend zu überprüfen und hiervon ein Einschreiten abhängig zu machen. Die Funktionen der Parkplätze an Ladesäulen für Elektrofahrzeuge wird nur dann gewährleistet, wenn sie jederzeit von nicht parkberechtigten Fahrzeugen freigehalten werden […]


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  1. Kurt 🏅

    ja gut ich meine wenn das ein Elektrokarrenparkplatz ist dann hat man sich mit seinem normalen Auto oder Motorrad da nicht hinzustellen. is ja wohl logisch.

  2. elknipso 💎

    Sehr gute und absolut richtige Entscheidung.

  3. Roberto 🏆

    Sehr gut. Falschparker sollte grundsätzlich viel härter bestraft werden, unabhängig davon, ob elektrisch oder nicht. Es sollte mindestens 3 Monate Fahrverbot geben, wenn man parkt, wo es verboten ist.

    1. D3P 🏆

      Da gebe ich dir recht. Auf Behindertparkplätze mindestens 3 Monate Fahrverbot!

      1. elknipso 💎

        Auf Behindertenplätze bin ich definitiv bei Dir. Absolutes Unding, würde da niemals parken.

        Vor Elternparkplätzen habe ich persönlich aber keinen Respekt, wenn sonst nichts mehr frei ist stelle ich mich da hin.

        1. kokolores 👋

          Familien- wie auch Frauenparkplätze sind laut StVO nicht fuer auf diese beschränkt, hier darf man also parken wie man lustig ist (ob man das in einer jeweiligen Situation sollte ist eine andere Frage, die darfst du dir dann aber selbst beantworten).

  4. René H. 🔅

    @René: Danke, dass du Links auf die Quellen einfügst!

    1. Christian 💎

      Dem Dank möchte ich ich anschließen: Danke!

  5. Sam 🏆

    "Der Kläger argumentierte, sein Motorrad habe den Platz nicht blockiert und hätte von dem städtischen Mitarbeiter problemlos entfernt werden können"

    Ja klar, und dann unterschätzt der Mitarbeiter das Gewicht und das Teil fällt um. Dann wäre das Mimimi groß gewesen…

  6. Christian 💎

    Puh….das Urteil wird ein paar Petrol-Heads nicht gefallen. Da wird man ja in seiner "Freiheit" eingeschränkt.

    Ich finde das Urteil gut! So muss das sein. Nur leider wird man wohl in der Realität nicht dazu kommen einen Abschlepper zu holen bzw dürfte der Falschparker dann schon lange weg sein :/

    1. Mathias 👋

      Ach, dann parken die E-Autos mal ne Tankstelle voll und dann schaut man mal weiter. ;-)

  7. D3P 🏆

    Sehr gut! Aber das betrifft ja leider nur die städtische Säulen. Mc Donalds, Supermärkte und was weiß ich alles (private Säulen) sind davon ja nicht betrofden. Aber immerhin ein kleiner Schritt.

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