Widerrufsbutton: Versandhandel kritisiert neue EU-Richtlinie

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Das Europäische Parlament hat aktuell die Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen verabschiedet. Diese Richtlinie betrifft nicht nur Finanzdienstleistungen, sondern enthält auch eine Regelung zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, die vom Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e. V. (bevh) als überflüssig und problematisch angesehen wird.

Nach der Richtlinie kann nur der gesamte Kaufvertrag widerrufen werden, was zu Schwierigkeiten führen könnte, wenn Kunden einzelne Produkte aus einer Sammelbestellung behalten möchten. Diese Regelung wird von den Branchenvertretern kritisiert, da sie für Unternehmen einen technischen Mehraufwand bedeutet und bei Verbrauchern zu Verwirrung führen könnte.

Auf die neue Richtlinie hatte man sich in der EU bereits im Juni geeinigt. Darin heißt es unter anderem:

Mit der Vereinbarung wird die Ausübung des Rechts auf Widerruf bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen erleichtert, indem eine leicht auffindbare „Widerrufsfunktion“ in die Benutzeroberfläche des Dienstleisters aufgenommen wird. Das Ziel dieser „Widerrufsfunktion“ ist es, die Verbraucherinnen und Verbraucher für ihr Recht auf Widerruf zu sensibilisieren und dafür zu sorgen, dass es nicht aufwändiger ist, von einem Vertrag zurückzutreten, als ihn zu schließen. Da dies für alle Arten des Fernabsatzes wichtig ist, gilt die Widerrufsfunktion für alle im Fernabsatz geschlossenen Verträge und nicht nur für Finanzdienstleistungsverträge.

In Erwägungsgrund 25 des Rechtstextes heißt es nur, dass Teilwiderrufe den Kunden ermöglicht werden „können“, falls Händler eine technische Lösung finden. Wie sie einzelne Artikel einer Sammelbestellung nur mittels der Vertragsnummer, dem Kundennamen und dem Bestätigungsweg eindeutig identifizieren sollen, bleibt unbeantwortet.

Der ursprüngliche Gedanke der EU, das Widerrufen von Waren genauso einfach zu machen, wie das Bestellen, werde durch die neue Verordnung völlig realitätsfern umgesetzt, so der Bundesverband. Für Branchen wie den Modehandel kann das zu einem Problem werden, da gerade Kleidungsstücke oft gesammelt bestellt werden, um sie zu Hause anzuprobieren und bei Nichtgefallen einzelne Stücke zurückzusenden.


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  1. René H. 🔅

    Sicherlich gut gedacht. Mal sehen, was die Händler draus machen.
    Wenn ich fünf Artikel in einer Bestellung habe, könnte das dann zu fünf separaten Kaufverträgen führen statt nur zu einem.

    1. Ron 🍀

      Damals bei Quelle hat das doch auch geklappt; wenn ein Artikel nicht paßte, konnte man nur diesen zurücksenden.

  2. Felix 🔅

    Find ich nicht gut. Ist ja nicht so, als würden nicht ohnehin schon viel zu viele Retouren anfallen..

    1. Martin 🪴

      Mich interessiert nicht wie die Händler das handhaben, aber wenn ich z.b. irgendwas bestelle oder einen Vertrag kündigen möchte. Dann ist es bei sehr vielen Anbietern so, dass man den Widerruf oder die Kündigung nicht findet bzw sehr gut versteckt ist. Und darum geht es ja, bestellt ist schnell. Wenn man aber raus aus dem Vertrag möchte, wird es sehr erschwert. Am schlimmsten wenn man noch wo anrufen muss und ewig in der Warteschleife steckt. Das gegenüber statt zu kündigen, versucht weitere oder andere Produkte abzudrehen. Deswegen finde ich es eine gute Sache. Wie die Händler das umsetzen müssen ist mir als zahlender erstmal schnuppe

  3. Martin 🪴

    Immerhin nimmt man sicher Problematik an. Ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, sobald das Model eingeführt wird, werden erst die einzelnen Hürden und Probleme in der Praxis sichtbar und bekommen ihren Feinschliff.

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