Partner-SIM-Karten im Todesfall

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Da ich gerade selbst mit der Situation konfrontiert war, gewisse Dinge regeln zu müssen, möchte ich kurz auf einen Umstand hinweisen, der im Todesfall eines Partners ziemlich unschön werden kann. Eigentlich ist es logisch und rechtlich auch verständlich, aber man sollte eventuell im Vorfeld daran denken. Nicht ganz unüblich ist es heutzutage SIM-Karten als Partnerkarten zu führen, was meist mit einer Ersparnis einhergeht. Wenn der Vertrag zweier SIM-Karten über die verstorbene Person läuft, dann werden diese sofort nach Bekanntwerden dessen Todes deaktiviert.

Das heißt, der hinterbliebene Partner kommt unter Umständen in die Situation den Nachlass regeln zu müssen, dazu aber keine aktive SIM-Karte zur Verfügung zu haben. Ihr könnt euch vorstellen, dass dies das Letzte ist, was man in dem Moment gebrauchen kann. Dies gilt auch, wenn der Hinterbliebene die Sterbeurkunde noch nicht an den Provider gesendet hat, es genügt die alleinige Kenntnis des Providers über den Tod des Vertragspartners, da der Vertrag rechtlich sofort mit dem Tod endet.

Ein unschönes Thema, aber man sollte, wie ich es jetzt selbst mitbekomme habe, auch an so etwas denken. Für jüngere Nutzer ist es eventuell normal, sich „mal eben“ eine Prepaid-SIM zu kaufen, für Menschen ab einem gewissen Alter nicht. Achtet also darauf, im traurigen Falle des Falles.

Bild CC BY 2.0 von kalleboo

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