Die Bundesregierung plant Änderungen beim Umgang mit Elektroaltgeräten. Ziel ist es, die Sammlung zu erleichtern und die Entsorgung sicherer zu machen. Grundlage dafür ist ein Gesetzentwurf, den der Bundestag in erster Lesung berät.

Die Novelle setzt eine EU-Richtlinie vom März 2024 um und sieht Maßnahmen zur Steigerung der Sammelmengen von Elektro- und Elektronikaltgeräten vor. Laut Regierungsangaben sollen dabei vor allem Brandrisiken durch beschädigte oder falsch entsorgte Lithiumbatterien reduziert werden. Kommunale Wertstoffhöfe, die derzeit rund 80 Prozent der Altgeräte privater Haushalte entgegennehmen, sollen klarere Vorgaben zur Trennung und Lagerung erhalten.

Auch der Handel ist stärker eingebunden. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Verbraucher Elektrogeräte häufiger direkt in Geschäften zurückgeben können. Dazu müssen Sammelstellen im Laden einheitlich gekennzeichnet werden. Ein Symbol am Verkaufsregal oder beim Bestellen im Internet soll darüber informieren, dass Altgeräte getrennt vom Hausmüll entsorgt werden müssen.

Geplante Regelungen für E-Zigaretten und frühere Vorlagen

Ein Schwerpunkt liegt zudem auf Einweg-E-Zigaretten. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung sollen diese künftig an allen Verkaufsstellen unentgeltlich zurückgegeben werden können, unabhängig davon, ob sie dort gekauft wurden. Damit soll der Anteil dieser Produkte im Restmüll oder in der Umwelt verringert werden.

Bereits im Dezember 2024 hatte die damalige Ampelregierung einen ähnlichen Gesetzentwurf eingebracht, der allerdings nicht mehr zur Abstimmung kam. Der aktuelle Entwurf knüpft nun daran an und soll die Anforderungen der EU in deutsches Recht übertragen.


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