Apple schützt sich Aufbau seiner Offline-Stores

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„Man weiß ja nie“, hat sich Apple wohl gedacht und den Aufbau seiner hauseigenen Offline-Verkaufsstellen rechtlich schützen lassen. Tatsächlich ähneln sich die Apple Stores alle und sind sofort vom Aufbau her wieder zuerkennen, beim US-Patentamt wurde die Eintragung aus diesem Grund als „Service Marke“ veranlasst, beantragt hat Apple das bereits im Jahr 2010. Nachdem die Eintragung bereits zweimal abgelehnt wurde, hat Apple mit einem 122 Seiten langen Dokument nachgewiesen, dass sich der Aufbau und die Optik der Stores deutlich von „herkömmlichen“ Ladengeschäften unterscheidet und so letztendlich die Eintragung erhalten.

Der Markenschutz umfasst unter anderem eine „getäfelte“ Glasfassade, gewisse Einbauleuchten, rechteckige Tische, ein gläsernes Treppenhaus und einiges mehr. Einige Konkurrent von Apple, darunter auch Microsoft, beanstandeten die Absicht solch eines Schutzes. Bereits in der Vergangenheit gab es in Fernost den ein oder anderen Händler, der seinen Shop ähnlich einrichtete, wie Apple dies macht. Ob es einen besonderen Anlass für die Eintragung gab oder man einfach auf der sicheren Seite sein möchte, ist nicht bekannt.

via theverge Quelle uspto

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