Berliner Taxifahrer müssen bargeldlose Bezahlung ermöglichen

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Berliner Taxifahrer müssen Kunden neben der Zahlung per Bargeld auch die Möglichkeit bieten, den Fahrpreis per Karte zu begleichen.

Im Mai wurde in der Bundeshauptstadt Berlin eine neue Taxiverordnung erlassen, welche vorsieht, dass jedes Taxi mit einem Lesegerät für Kreditkarten ausgestattet sein muss. Zwei Taxiunternehmer haben dagegen nun geklagt und vor Gericht verloren – folgender Passus muss nun umgesetzt werden:

Auf Wunsch des Fahrgastes muss in jeder Taxe bargeldlose Zahlung durch Kredit- oder Debitkarten angenommen werden. Der Unternehmer hat die Akzeptanz von mindestens drei verschiedenen, im Geschäftsverkehr üblichen Kreditkarten zu gewährleisten.

Die Unternehmer hielten die Kosten für eine Nachrüstung der Fahrzeuge zu hoch, diese Begründung einer Einschränkung der Berufsfreiheit hielt vor dem Verwaltungsgericht nicht Stand. Statt einmaliger Zahlung sei es auch möglich, Lesegeräte für geringe Gebühren zu mieten, zusätzliche könne für solche Zahlungen ein zusätzliches Entgelt erhoben werden.

Vor allem Besucher aus anderen Ländern sollen durch die Voraussetzung des weltweit anerkannten Zahlungsmittels Kreditkarte profitieren, auch Stammgäste dürften aber nicht immer Lust haben, ausreichend Bargeld mitzuschleppen.

Quelle: rbb online
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