BGH fällt wichtiges Urteil zu Klimaanlagen auf dem Balkon

Der Bundesgerichtshof erleichtert Wohnungseigentümern den Einbau einer Klimaanlage auf dem Balkon.

Wer in einer Eigentumswohnung lebt und eine Klimaanlage installieren möchte, hat künftig bessere Chancen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Wohnungseigentümer grundsätzlich verlangen können, dass ihnen der Einbau eines Klima-Splitgeräts erlaubt wird.

Im konkreten Fall hatte die Eigentümergemeinschaft den Antrag zunächst abgelehnt. Der BGH bestätigte jedoch die Entscheidung der Vorinstanz und gab den klagenden Eigentümern recht.

Das Urteil bedeutet allerdings nicht, dass nun jede Klimaanlage automatisch erlaubt ist. Da für den Einbau meist ein Eingriff in die Fassade nötig ist, handelt es sich rechtlich um eine bauliche Veränderung. Diese muss von der Eigentümergemeinschaft grundsätzlich genehmigt werden.

Eine Ablehnung ist nach Ansicht des Gerichts aber nicht allein deshalb gerechtfertigt, weil Nachbarn befürchten, dass das Gerät später Geräusche verursachen könnte.

BGH erklärt, wann eine Klimaanlage erlaubt werden muss

Für juristische Laien lässt sich das Urteil einfach zusammenfassen: Entscheidend ist, ob andere Eigentümer durch den Einbau tatsächlich erheblich beeinträchtigt werden. Reine Vermutungen reichen nicht aus.

Ist davon auszugehen, dass ein modernes Klimagerät die geltenden Lärmgrenzen einhält und fachgerecht eingebaut wird, spricht grundsätzlich vieles für eine Genehmigung.

Das bedeutet das Urteil in der Praxis:

  • Der Einbau einer Klimaanlage darf nicht ohne guten Grund verweigert werden.
  • Eine bloße Sorge vor möglichem Lärm reicht meist nicht aus.
  • Kommt es später tatsächlich zu störendem Lärm, können Nachbarn dagegen vorgehen.
  • Die Eigentümergemeinschaft kann zusätzlich Regeln für die Nutzung aufstellen.

Der BGH macht außerdem deutlich, dass zwischen dem Einbau und dem späteren Betrieb unterschieden werden muss. Eine genehmigte Klimaanlage darf also trotzdem nicht dauerhaft zu laut sein.

Sollte sie Nachbarn unzumutbar stören, können Gerichte beispielsweise Nutzungszeiten einschränken oder andere Maßnahmen anordnen. Eine vollständige Stilllegung wird dagegen nur in Ausnahmefällen infrage kommen.

Ich finde das Urteil gut nachvollziehbar, weil es einen vernünftigen Ausgleich schafft. Eigentümer erhalten mehr Möglichkeiten, ihre Wohnung an heiße Sommer anzupassen. Gleichzeitig bleiben Nachbarn geschützt, falls eine Klimaanlage später tatsächlich zu einer unzumutbaren Lärmbelästigung führt.


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  1. Gamer ☀️

    Bitte es gibt auch eine Pflicht für Glasfereinbau. Wenn die Eigentümergemeinschaft es ablehnt muss der einzelne Eigentümer jede einzelne Partei vor dem Amtsgericht auf Zustimmung verklagen. Viel spass bei den Kosten. Des Weiteren kann die Gemeinschaft fachgerechten Einbau Verlagen wie Unter Putz Verlegung Beandschutz etc. Wenn du dann 30k für Glasfaser in der Wohnung ausgeben willst oder mehr, dann bitte. für Masochisten gut geeignet die zu viel Geld haben. Ähnlich wird es hier laufen.Vorschrift nur bestimmte Geräte verwenden. Gestaltungssatzung etc Denkmalschutz etc.

    1. Ronald 🔅

      Wenn die Eigentümergemeinschaft es ablehnt muss der einzelne Eigentümer jede einzelne Partei vor dem Amtsgericht auf Zustimmung verklagen. Viel spass bei den Kosten.

      Falsch!
      Glasfaser gehört zu den priviligierten baulichen Veränderungen -> WEG § 20.
      Keiner kann es dir verbieten, es geht nur um das Wie.
      In Altbauten gibt es so viele tote Schornsteine die als „Kabelkanäle“ genutzt werden können. In Alt-Neubauten sind eigentlich von Hause aus auch schon „Leerrohre“ vorhanden und in ganz aktuellen Neubauten ist das Vorhalten einer passiven Netzinfrastruktur sogar verpflichtend.
      Und immer wieder liest man hier von den ominösen 30.000 € für eine Glasfaserverlegung. Wer oder was ist eigentlich die Quelle für diese „urban legend“?

      Und nun wieder zum eigentlichen Thema…. Klimaanlagen.

      1. Winnipeg Puh 👋

        Die WEG kann die Zustimmung verweigern. Dann darfst du dir vor dem Amtsgericht die Zustimmung einklagen. Geh mal den Rechtsweg. und wenn du im 5 Stock die Glasfaser willst und die WEG sagt. Fachgerecht nur unter Putz Verlegung. Dann kannst ja mal ordentliche Verlegung mit Wände aufschlitzen, malern etc vom Keller bis in den 5 Stock bezahlen. Aufputzleitung kann die WEG sehr wohl aus Brandschutzgründen ablehnen. Solche Schlaumeier wie du die auch Wallbox für den Parkplatz über WEG finanzieren lassen wollen kann ganz schnell der Stecker gezogen werden. Man muss immer nur mit den fachgerechten Kosten kommen. Extra Leitungsanschluss für 10 K. Strasse aufreisssen Teeren….Dann sind 50 bis 60 k Euro für Wallbox schnell drin wenn der Netzbetreiber extra Anschluss legt.

        1. Ronald 🔅

          Nochmal:
          WEG § 20
          (2) Jeder Wohnungseigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die
          4. dem Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität und..
          dienen. Über die Durchführung ist im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen.
          Es ist doch wohl eine Mär man müsste jeden einzelnen Eigentümer einer Gemeinschaft vor den Kadi zerren um die einzelnen Zustimmungen zu erlangen.
          Es geht nur um das Wie.
          Ich kann ich natürlich Sonderfälle konstruieren bei denen wir dann auf einmal bei 50 – 60 k sind. Warum so günstig? Da geht doch bestimmt noch mehr.
          Auch hier im Blog wurde/wird oft genug über den Glasfaserausbau der Telekom berichtet:

          Im Juni 2025 hat die Telekom rund 258.000 neue Glasfaseranschlüsse gebaut. Im Vergleich zum gleichen Monat im Vorjahr bedeutet das einen Zuwachs von etwa 20 Prozent. Insgesamt können nun mehr als elf Millionen Haushalte und Unternehmen Anschlüsse mit bis zu 2.000 Mbit/s buchen.

          Willst du mir erzählen elf Millionen Haushalte hätten jeweis 30 k bezahlt?
          Übrigens, das Thema dieses Blogsbeitrages waren Klimaanlagen. Gamer wechselte dann schon zu GF. Und du kommst jetzt mit Wallboxen und erzählst was von 50 – 60 k?
          Mein Vermieter zahlte 800€ für Fiber To The Building. Hat er gerne gemacht, wegen Wohnwertsteigerung.
          Ich zahlte dann die 70€ (Anschluss)Gebühr für meinen Glasfaseranschluss, der in einem toten Schornstein, wo schon 20 Jahre zuvor das Breitbandkabel platziert wurde, bis in meine Wohnung geführt wurde.
          Ich will nicht behaupten die 800 € FTTB oder 70 € Anschlussgebühr, weil die Infrastruktur schon vorhanden war, seien Standard, aber die hier immer wieder kolportierten 30 k GF-Anschluss sind wohl auch eher die Ausnahme am anderen Ende des Spektrums.

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