Bundesnetzagentur untersagt Teile von Telekom StreamOn

Telekom

Die Bundesnetzagentur hat heute Teilaspekte der Zubuchoption „StreamOn“ der Telekom untersagt. Das war bereits angedeutet worden.

Mit der Option StreamOn können MagentaMobil-Kunden der Telekom über das mobile Datennetz unbegrenzt Musik- und Videoinhalte von Partnern streamen, ohne, dass das im Tarif enthaltene Highspeed-Datenvolumen belastet wird. Das ist so lange möglich, wie das Volumenpaket nicht durch andere Inhalte aufgebraucht wurde. Im Gegenzug wir die Qualität der Inhalte teilweise begrenzt. Die Telekom selbst sieht damit die Vorgaben zur Netzneutralität erfüllt.

Auch die Bundesnetzagentur ließ bereits frühzeitig durchblicken, dass die StreamOn-Option in den zentralen Punkten nicht gegen die EU-Vorgaben zur Netzneutralität verstößt, bei denen eine „Zero-Rating-Option“ unzulässig wäre. Dennoch untersagt sie nun Teile von StreamOn. Mit der Entscheidung soll sichergestellt werden, dass die europäischen Vorschriften über das Roaming und die Netzneutralität eingehalten werden.

StreamOn kann weiterhin von der Telekom angeboten werden. Im Interesse der Verbraucher sind aber Anpassungen bei der Ausgestaltung notwendig. StreamOn muss dem Roam-Like-At-Home-Prinzip entsprechen und Kunden muss Videostreaming in einer ungedrosselten Bandbreite zur Verfügung stehen. Im Interesse der Kunden sorgen wir dafür, dass StreamOn den Vorgaben zu Roaming und zur Netzneutralität Rechnung trägt.

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Alle MagentaMobil-Tarife mit der Zubuchoption „StreamOn“ müssen laut Bundesnetzagentur so umgestaltet werden, dass Nutzer innerhalb der Europäischen Union vom Roam-Like-At-Home-Prinzip profitieren können. Das durch „StreamOn“ genutzte Datenvolumen darf im EU-Ausland nicht länger vom Inklusivvolumen des MagentaMobil-Tarifs abgezogen werden.

Weiterhin hat die Bundesnetzagentur die „Videodrossel“ in den Tarifen MagentaMobil-Tarifen L, L Plus, L Premium und L Plus Premium untersagt, da diese einen Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung des gesamten Datenverkehrs darstellt.

Info

Die übrigen MagentaMobil-Tarife sowie die Tarife für MagentaEins-Kunden sind hinsichtlich der Netzneutralität von der Untersagung der Bundesnetzagentur nicht betroffen.

Die Telekom hat bis Ende März 2018 Zeit, die Nachbesserungen umzusetzen. Für den Fall, dass sie den Verpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt, wurde ein Zwangsgeld angedroht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Die Telekom hat bereits auf die Entscheidung der Bundesnetzagentur reagiert und bezeichnet diese als „absolut nicht nachvollziehbar“. Unter anderem heißt es von dem Unternehmen:

Was der Regulierer verlangt würde in letzter Konsequenz dazu führen, dass wir StreamOn nicht mehr kostenlos anbieten können. Eine Entscheidung gegen unsere mehr als 700.000 Kunden und über 150 Partner. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass unser Angebot nicht gegen EU-Recht verstößt. Das werden wir jetzt rechtlich klären lassen.

Ausgang ungewiss.

[quelle]Quellen Bundesnetzagentur Telekom[/quelle]


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