Ein Mann muss 100 Euro zahlen, weil er bei der Meldung eines Falschparkers auch den Beifahrer fotografierte.

Das Oberlandesgericht Dresden entschied, dass das Foto gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstieß. Der Mann hatte ein vermeintlich falsch geparktes Auto über die App „weg.li“ gemeldet. Das Beweisbild zeigte dabei den Beifahrer deutlich erkennbar. Neben 100 Euro Schadensersatz muss der Beklagte laut Gericht auch 627,13 Euro Anwaltskosten tragen.

Datenschutz hat Vorrang vor Ordnungssinn

Nach Einschätzung des OLG handelt es sich um eine unzulässige Datenverarbeitung, da das Foto personenbezogene Informationen enthielt. Eine Ausnahme, wie sie etwa für journalistische oder familiäre Zwecke gilt, liege nicht vor.

Auch eine Berufung auf öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Eigeninteresse ließ das Gericht nicht gelten. Der Mann habe weder im Auftrag einer Behörde gehandelt, noch eine rechtliche Grundlage für die Datenverarbeitung gehabt.

Kernpunkte des Urteils:

  • DSGVO gilt auch für private Meldungen über Apps wie „weg.li“.
  • Gesichter auf Fotos gelten als personenbezogene Daten.
  • Die Datenschutz-Ausnahmen greifen nur bei klar zugewiesenen Aufgaben.
  • Kontrollverlust über Daten begründet immateriellen Schadensersatz.

Das Gericht betonte, dass das Foto den Grundsatz der Datenminimierung verletze. Der angezeigte Parkverstoß hätte auch ohne erkennbares Gesicht dokumentiert werden können. Der Kontrollverlust des Beifahrers über seine Daten genüge bereits als Schaden im Sinne von Art. 82 DSGVO. Das Bild müsse vollständig gelöscht werden, auch aus Backups.

Ich finde den Fall aufschlussreich: Die Grenze zwischen Zivilcourage und Datenschutz ist schmal. Schon ein gut gemeintes Foto kann juristische Folgen haben, besonders, wenn private Apps für quasi-amtliche Zwecke genutzt werden. Andererseits zeigt sich auch, dass es mit Tools wie „weg.li” grundsätzlich kein Problem gibt, solange die Persönlichkeitsrechte anderer gewahrt werden.


Fehler melden9 Kommentare

   

Deine E-Mail bleibt vertraulich. Durch Kommentieren stimmst du der Datenschutzerklärung zu.

  1. RolliC 🎖

    Man muss sich immer überlegen, warum solche Leute Parkverstöße melden und wie ihre Motivlage ist… Dann weiß man sehr schnell, dass so was einer Gesellschaft nicht gut tut.

    1. Ich finde nicht, dass man das pauschal sagen kann. Als ich Vater geworden bin, ist mir erst aufgefallen, wie viele Autos an und auf abgesenkten Bordsteinen und Gehwegen parken. Dann kommt man mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl nicht mehr durch. Und das passiert regelmäßig, und es sind fast immer die gleichen Leute. Das Ordnungsamt kommt bei so etwas doch überhaupt nicht hinterher. Ich finde schon, dass es gewisse Fälle gibt, da sollte man als Bürger auch mal aktiv werden können.

  2. Hazz 🔅

    Tja das hat man davon, wenn man sich als privater Gesetzeshüter aufspielt. Das sind Gesetze wie ich sie mag. Niemand sollte einfach über eine App jemanden anzeigen können, wenn dann muss das vom Ordnungsamt geklärt werden. Wenn man soviel Freude daran hat, kann man sich ja beim Ordnungsamt bewerben.

  3. Philipp 🔆

    Gute Entscheidung des Gerichts.
    Das Denunziantentum muss im Smartphone und Sozialmedia Zeitalter deutlich in seine Schranken verwiesen werden.
    So etwa sollte viel öfter geahndet werden um den Menschen mal wieder ins Gedächtnis zu rücken, dass man nicht einfach immer jedem die Kamera ins Gesicht halten kann nur weil man der meinung ist, sich moralisch über andere ergeben zu müssen.
    Ich würde mit zwar ein konsequenteres vorgehen gegen Falschparker wünschen, aber es sollte nicht die Aufgabe von Privatpersonen sein mit ihren privaten Geräten Beweisfotos im öffentlichen Raum zu sammeln.

  4. Christian 👋

    Puh schwierig……

    Meiner Meinung nach, hätte der Melder mit einem blauen Auge davon kommen müssen, mit eben dem Verweis, dass er beim nächsten Mal Gesichter von Unbeteiligten unkenntlich machen muss.

    Wurde wenigstens der Falschparker auch entsprechend bestraft?

    Das Bild müsse vollständig gelöscht werden, auch aus Backups.

    Wie muss so etwas nachgewiesen werden? Muss es überhaupt nachgewiesen werden?

    1. Der Parkverstoß dürfte eine Ordnungswidrigkeit sein, wie sie üblicherweise vorkommt. Über die Ahndung ist nichts bekannt. Die Löschung des Bildes ist eine Auflage, die erfüllt werden muss. Wie diese Prüfung erfolgt, ist nicht bekannt.

    2. Athlonet 🎖

      Bezüglich des Nachweises der Löschung:
      Mangels manipulationssicherer Logs im Privatumfeld wird das auf eine eidesstattliche Erklärung hinauslaufen.
      Wenn das Bild danach nochmal irgendwo auftaucht hat er ein riesen Problem.

    3. Hazz 🔅

      Privatpersonen sollte dies allgemein untersagt werden. Im Zeitalter der KI wird es nicht mehr lange dauert das man solch ein Beweisfoto einfach faken kann und meldet dann einfach den Falschparker, weil man ihn nicht leiden kann. Daher sollten dies nur die Ordnungsbehörden bedürfen.

      1. Zur Wahrheit gehört aber auch, du kannst jetzt schon immer Einspruch einlegen, wenn es berechtigte Zweifel gibt, dass das zum Beispiel dein Auto auf einem Foto ist.

Du bist hier:
mobiFlip / Mobilität / DSGVO-Falle: Falschparker-Melder muss selbst blechen