Einigung bei Urheberabgaben für Smartphones und Tablets

Marktgeschehen

Wie der Branchenverband Bitkom in dieser Woche mitgeteilt hat, konnte man sich mit den Verwertungsgesellschaften auf die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für Mobiltelefone und Tablet Computer einigen.

Demnach zahlen Hersteller und Importeure 6,25 Euro pro Smartphone bzw. Handy und 8,75 Euro pro Tablet Computer. Für Unternehmen, die Mitglied des Bitkom-Verbands sind, gelten reduzierte Sätze in Höhe von 5 Euro für Mobiltelefone und 7 Euro für Tablets. Ursprünglich hatten die Verwertungsgesellschaften bis zu 36 Euro für Mobiltelefone und 15 Euro für Tablets gefordert. Die Verträge gelten rückwirkend ab dem Jahr 2008 für Mobiltelefone und ab dem Jahr 2012 für Tablets und laufen bis Ende 2018.

Der Bitkom begrüßt zwar die Einigung, kritisiert aber das System der Pauschalabgaben auf Geräte als grundsätzlich untauglich für die digitale Welt. Neue Geräteklassen und auch das Streamen von Inhalten werden oftmals nicht berücksichtig.

Info

Mit den urheberrechtlichen Abgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik, Film, Foto oder Text für den privaten Gebrauch abgegolten werden. Die Pauschalabgaben werden auf Geräte wie Computer, MP3-Player, Kopierer, Drucker etc. sowie auf Speichermedien wie USB-Sticks und CD-Rohlinge fällig. Damit zahlt der Käufer dieser Geräte diese automatisch mit.


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