Gericht erklärt Datenautomatik bei o2 für unzulässig (Update)

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Das Landgericht München hat die von o2 angewandte Datenautomatik für unzulässig erklärt.

Seit mittlerweile gut einem Jahr ist bei verschiedenen o2-Verträgen die sogenannte Datenautomatik aktiv. Diese bucht bei Überschreitung des im Tarif enthaltenen Inklusivvolumens automatisch bis zu drei kostenpflichtige „Daten-Snacks“ pro Monat nach, eine Bestätigung durch den Kunden muss dazu nicht erfolgen. Ursprünglich erlaubte man es sich sogar, nach neun „Snacks“ in Folge ein dauerhaftes Tarifupgrade vorzunehmen.

 

Bei einem Gerichtsverfahren in München folgten die Richter nun einer Klage des Bundesverbandes von Verbraucherzentrale. Zusätzliche Erweiterungen des bezahlten Tarifs müssten vom Kunden demzufolge einzeln autorisiert werden, die Abbuchung ohne ausdrückliche Zustimmung werde zudem nicht ausreichend kommuniziert* (siehe Update).

Update

Uns erreichte soeben eine Stellungnahme von Telefónica Deutschland, in welcher auf die Kommunikation solcher Datensnacks eingegangen wird:

*Dies entspricht aber nicht der Realität. Zum einen werden die Kunden im Vorfeld auf unterschiedlichen Kanälen darüber informiert, dass die Datenautomatik ein Bestandteil des gewählten Tarifs ist, z.B. über den Mobilfunkvertrag, Produkt-Flyer zu Tarifen oder online. Darüber hinaus werden die Kunden – sofern die Datenautomatik greift – über SMS informiert. Bei Bedarf haben sie dann die Möglichkeit die Datenautomatik zu deaktivieren, über einen Anruf bei der Kundenhotline, im Shop, Live-Chat oder schriftlich.

Telefónica als Mutterkonzern hat bereits Berufung gegen das Urteil eingelegt, sodass nun weitere Verhandlungen vor dem Oberlandesgericht ausstehen. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil könnte demnach noch einige Zeit vergehen und auch gegen Vodafone läuft ein Verfahren.

[quelle]Quelle: Spiegel Online[/quelle]

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