Gesetzliche Neuregelungen: Das ändert sich 2015

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Pünktlich zum Jahresanfang 2015 bzw. über das nächste Jahr verteilt, wird es wieder diverse gesetzliche Neuregelungen geben. Vieles davon wurde längst beschlossen und ausführlich in den Medien verbreitet bzw. diskutiert. Für die Leser dieses Blogs greife ich hier mal ein paar wenige Punkte aus dem Technologiebereich heraus. Wer die vollständige Liste mit allen Neuregelungen einsehen möchte, der klickt sich einfach hier zur Übersicht bei der Bundesregierung durch.

Zunächst einmal sei die elektronische Gesundheitskarte erwähnt, denn diese ist ab 01. Januar 2015 Pflicht und zwar mit Foto. Neu ist auch ein EU-Energielabel, welches beim Online-Kauf von gewissen Produktgruppen (dazu gehören Kühlgeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Raumklimageräte, Fernseher, Staubsauger, elektrische Lampen und Leuchten) zur Pflicht wird und den Verbraucher über deren Energieverbrauch informieren soll.

Durch neue Vorgaben zur automatischen Abschaltung sowie zur Energieklasse soll zudem der Stromverbrauch von Haushaltsbacköfen, Kaffeemaschinen und Dunstabzugshauben gesenkt werden. Verabschieden muss man sich weiterhin von Quecksilberdampflampen, Natriumdampfniederdrucklampen sowie Kompaktleuchtstofflampen mit bestimmten Vorschaltgeräten (KVG und EVG) und unter 80 Lumen pro Watt, denn diese dürfen ab 1. April 2015 nicht mehr verkauft werden.

Eine Fahrzeugabmeldung wird ab 2015 via Internet möglich sein und auch die bundesweite Kfz-Kennzeichenmitnahme wird möglich werden. Beides Punkte, die mir bisher nicht bekannt waren, die ich aber begrüße.

Übersicht: Gesetzliche Neuregelungen 2015 →


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