Landgericht Frankfurt verbietet Uber deutschlandweit (Update)

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Das Landgericht Frankfurt hat per einstweiliger Verfügung den Fahrten-Vermittlungsdienst Uber deutschlandweit verboten. Sollte das Unternehmen dies missachten, drohen Strafen von bis zu 250.000 Euro pro Fahrt.

Mitte August hatte bereits das Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten Berlin ein Uber-Verbot ausgesprochen und berief sich dabei auf Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz. Kurz darauf hat Uber fälschlicherweise verkündet, dass dieses Verbot gekippt sei, was allerdings nicht der Fall war. Hier ging man wohl frühzeitig davon aus, dass in Berlin ähnlich wie in Hamburg agiert werden, denn dort wurde bereits zuvor ein Uber-Verbot wieder aufgehoben.

Jetzt hat das Landgericht Frankfurt auf Antrag der Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen eG Uber untersagt, seine Dienste mit Uber Pop anzubieten (Uber Black ist nicht betroffen). Dieses Verbot gilt deutschlandweit. Die Richter vermögen einen Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz zu erkennen, denn Uber transportiert Nutzer gegen Entgelt, „ohne im Besitz einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz zu sein“. Uber kündigt Widerspruch gegen diese Verfügung an.

Update

Uber äußert sich gewohnt angepisst und überheblich sturköpfig im hauseigenen Blog und will seine Dienste weiterhin wie gewohnt anbieten.

Uber wird seine Tätigkeit in ganz Deutschland fortführen und wird weiterhin seine Dienste über die Uber App anbieten.

Uber vermittelt in Deutschland mit “Uber Black” Fahrten in Mietwagen, unter “uberPOP” allerdings auch private Mitfahrten. Der Dienst steht bzw. stand in fünf deutschen Städten zur Verfügung, darunter Hamburg, München und Berlin.

via FAZ Quelle PDF

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