Lidl Plus vor Gericht: Die Klage ist vorerst gescheitert

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat die Klage gegen die Lidl-Plus-Rabatte abgewiesen. Eine Entscheidung zu dem Fall ist das noch nicht.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband wollte erreichen, dass Lidl Rabatte über seine Loyalty-App unterbindet. Das Gericht entschied jedoch nicht über die grundsätzliche Zulässigkeit des Rabattmodells. Es erklärte sich für sachlich nicht zuständig.

Die Verbraucherschützer sehen in solchen Apps eine mögliche Benachteiligung älterer, behinderter oder jüngerer Kunden und berufen sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Lidl Plus und andere Rabatt-Apps bleiben umstritten

Der Rechtsstreit betrifft nicht nur Lidl:

  • Ähnliche Klagen gab es gegen Netto und Penny.
  • Diese Verfahren scheiterten unter anderem an fehlenden Belegen.
  • Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
  • Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.

Lidl bezeichnet Lidl Plus als kostenloses und freiwilliges Zusatzangebot. Nutzer erhalten zusätzliche Preisvorteile und digitale Dienste. Solche Programme liefern Händlern zugleich Daten über das Einkaufsverhalten ihrer registrierten Kunden.

Ich finde vor allem wichtig, dass das Urteil keine grundsätzliche Bestätigung für App-exklusive Rabatte darstellt. Die zentrale rechtliche Frage bleibt damit offen und dürfte Kunden sowie Händler noch länger beschäftigen.


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