MediaMarkt wegen Android-Sicherheitslücken verklagt

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Weil ein Kölner Media Markt ein günstiges Android-Smartphone verkaufte, welches zum Zeitpunkt des Verkaufes über 15 „nicht mehr behebbare Sicherheitslücken“ aufwies, wird dieser nun verklagt.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen verklagt einen Kölner MediaMarkt. Der Grund wirkt zunächst etwas skurril, ergibt aber durchaus Sinn. Im Kern geht es um den Verkauf einen Smartphone mit Android-Betriebssystem in der Version KitKat.

Das wurde zwar besonders günstig angeboten, wies aber bereits beim Verkauf über 15 nicht mehr behebbare, teilweise schwerwiegende Sicherheitslücken auf. Die Verbraucherschützer sind der Meinung, auf diese „wesentlichen Informationen“ hätte der MediaMarkt die Kunden hinweisen müssen.

BSI warnt vor dem System

Bei dem verkauften Gerät handelt es sich um ein Mobistel Cynus T6, welches für 99 Euro über die Ladentheke ging. Die Informationen über die Sicherheitslücken zum Zeitpunkt des Verkaufs kamen nicht von irgendwo her, sondern stammen aus einer Analyse vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Dort habe man Mobistel sogar im September 2016 über die gefundenen Schwachstellen informiert, das Unternehmen reagierte darauf aber nicht. Auch sei es nicht möglich gewesen, eine neuere Variante des Betriebssystems einzuspielen.

Händler mit entscheidender Zwischenposition

Jetzt könnte man natürlich fragen, warum wird der MediaMarkt verklagt und nicht direkt der Hersteller oder gar Google, als Entwickler von Android. Die Lösung ist einfach: Die Verbraucherzentrale habe sich für den Händler entschieden, da dieser eine Zwischenposition habe und für „Verbraucher der unmittelbare Vertragspartner ist“. Man ist der Meinung, der Händler habe die Pflicht, über solche Sicherheitslücken zu informieren.

Es kann nicht sein, dass ich ein neuwertiges Gerät in einem Markt kaufe, das mit Sicherheitslücken behaftet ist, die auch im Nachhinein, wenn ich es in Betrieb nehme, nicht geschlossen werden und ich das nicht weiß.

Christine Steffen, Expertin der Verbraucherzentrale NRW

Die Verbraucherzentrale gibt auch an, dass es ihr nicht darum ginge, bestimmte Geräte zu verbieten. Ziel sei vielmehr, Verbrauchern eine informierte Entscheidung zu ermöglichen.

Signalwirkung erhofft

Da der Zivilprozess „inter partes“ geführt wird, betrifft er nur diese eine MediaMarkt-Filiale. Die Verbraucherschützer erhoffen sich dennoch eine Signalwirkung vom Urteil. Das Gerät bietet MediaMarkt mittlerweile nicht mehr an. Das Unternehmen wollte das Verfahren zudem nicht kommentieren.

Android 4.4 KitKat aus dem Jahr 2013 ist aktuell noch auf 17,1 Prozent aller aktiven Android-Geräte installiert.

[quelle]Danke Manuel! via sueddeutsche[/quelle]

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