Mobilfunk: „Unbegrenztes“ Datenvolumen darf nicht gedrosselt werden

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Das Landgericht Potsdam hat nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundeverbands (vzbv) gegen E-Plus entschieden, dass ein Internet-Tarif mit „unbegrenztem“ Datenvolumen nicht gedrosselt werden darf.

E-Plus hatte für seinen Mobilfunktarif „Allnet Flat Base all-in“ eine Internetnutzung mit unbegrenztem Datenvolumen versprochen, Kunden konnten allerdings nur Daten bis zu einem Volumen von 500 MB im Monat in schneller Geschwindigkeit übertragen, danach wurde von 21,6 Megabit auf 56 Kilobit pro Sekunde gedrosselt. Das Gericht entschied klar gegen diese Praxis.

Bietet ein Mobilfunkunternehmen einen Internet-Tarif mit „unbegrenztem“ Datenvolumen an, darf es in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Geschwindigkeit der Datenübertragung nach Überschreiten eines Limits nicht drastisch einschränken.

Das Landgericht Potsdam schloss sich der Auffassung des Verbraucherzentrale Bundeverbands (vzbv) an, dass die Leistungseinschränkung den Kunden unangemessen benachteiligt und deshalb unwirksam ist. Der Fokus in diesem Urteil liegt vor allem auf der Formulierung. „Datenvolumen unbegrenzt“ erwecke bei den Verbrauchern den Eindruck, dass der Tarif anders als andere Angebote eben keine Begrenzung der Internetnutzung enthalte.

Auch sagte man deutlich, dass die extreme Drosselung der Geschwindigkeit einer „Reduzierung der Leistung auf null“ gleichkomme. Weiterhin wertete man eine Klausel als unzulässig, die E-Plus schon bei Vertragsschluss zu einer einseitigen Einschränkung der Leistung berechtigt hätte.

Abzuwarten bleibt nun, wie die Mobilfunkprovider auf diese Entscheidung reagieren. Schließlich ist solch eine Drosselung gängige Praxis. Am Ende wird sich meines Erachtens nicht sehr viel ändern, nur die Bezeichnungen bei den Tarifen wandeln sich eventuell von „unbegrenzt“ in irgend ein neumodisches zweideutiges Wörtchen. Mir persönlich würde es schon reichen, wenn eine Drosselung auf 1 Mbit/s o.ä. statt auf ein wenige KB/s erfolgen würde. Warten wir es ab.

Das Urteil könnt ihr euch hier anschauen (PDF) und die entsprechende Pressemeldung des vzbv hier.

Update

E-Plus hat sich gemeldet und merkt an:

Beanstandet wurde die Darstellung einer „Allnet Flat BASE all in“ in Kombination mit der Angabe „Datenvolumen unbegrenzt, davon monatliches Highspeed-Volumen (max. 21 Mbit/s) 500 MB (danach GPRS-Speed mit 56 Kbit/s)“. Das stammt ursprünglich aus dem August 2013 und war – unabhängig von diesem Verfahren – schon seit Längerem bei den Tarifen von BASE nicht mehr zu finden.


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